Landeskriminalamt Sachsen – Festnahme und Durchsuchungen wegen Betruges durch „falschen Polizeibeamten“

Festnahme und Durchsuchungen wegen Betruges durch „falschen Polizeibeamten“ Verantwortlich: Lorenz Haase, Tom Bernhardt
Stand: 07.12.2018, 13:50 Uhr
Durchsuchung und Festnahme in Niedersachsen   In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Landeskriminalamt Sachsen am 5. Dezember 2018 einen Haftbefehl und mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Dresden in Ostfriesland realisiert. Die Maßnahmen richteten sich gegen einen 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der vor Ort festgenommen werden konnte. Gegen ihn besteht der dringende Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in  sieben Fällen und des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in zehn Fällen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.   Das Verfahren ist Teil eines größeren Ermittlungskomplexes mit mehreren, zum Teil international agierenden Beschuldigten und einer Vielzahl von Straftaten zum Nachteil vor allem älterer Menschen, durch die im Zeitraum von Ende 2014 bis Mitte 2016 ein Gesamtschaden von über 2 Mio. Euro verursacht worden ist.   Die Täter gingen dabei nach einer inzwischen bundesweit bekannt gewordenen Masche vor, indem sie sich in Telefonaten mit den Geschädigten als angebliche Beamte einer örtlichen Polizeidienststelle oder des Bundeskriminalamts ausgaben. Den Betroffenen wurde vorgetäuscht, ihre Bankguthaben oder Wertgegenstände seien nicht mehr sicher und müssten vor dem Zugriff krimineller Dritter geschützt werden. Auf diese Weise gelang es den Tätern vielfach, die Geschädigten dazu zu bringen, Vermögenswerte in das Ausland zu transferieren oder abgehobenes Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände an vermeintliche Mitarbeiter der Polizei zu übergeben, bei denen es sich in Wirklichkeit um gezielt von den Tätern eingesetzte Abholer handelte.   Die Ermittlungen dauern an. Verstärkt bekommen vor allem ältere Menschen Anrufe durch „angebliche Polizeibeamte“. Das LKA Sachsen nimmt dies zum Anlass, wiederholt vor dieser Masche zu warnen.   Bei mysteriösen Anrufen informieren Sie umgehend die örtlich zuständige Polizei. Die Polizei nutzt niemals die Notrufnummer 110, um mit Personen in Verbindung zu treten. Diese Rufnummer dient ausschließlich der Entgegennahme von Notrufen von Bürgern! Besprechen Sie mysteriöse/ ungewöhnliche Anrufe mit Familienangehörigen oder Nachbarn! Holen Sie sich Rat bei Verbraucherzentralen bzw. bei Ihrem Bankberater. Kein Polizeibeamter wird Sie zur Auflösung Ihres Kontos oder von Sparverträgen auffordern! Kein Polizeibeamter wird von Ihnen persönliche Vermögensdaten am Telefon erfragen und Ihnen mitteilen, dass Ihr Geld auf der Sparkasse oder Bank nicht mehr sicher sei! Kein Polizeibeamter wird bei Ihnen anrufen, um sie über Verfahren oder verdeckte Polizeimaßnahmen zu informieren! Kein Polizeibeamter wird Sie auffordern, Ihr Geld nach Hause zu holen und in der Folge an einen „verdeckten Ermittler“ zu übergeben! Dies trifft auch auf Schmuck und andere Wertsachen zu. Vertrauen Sie nicht den angezeigten Telefonnummern auf Ihrem Telefon, wenn Sie diese nicht kennen bzw. Sie sich nicht sicher sind, ob diese korrekt sind. Nutzen Sie nicht die Wahlwiederholung für einen Rückruf, sondern die Nummer der örtlichen Polizei aus dem Telefonbuch/ Internet. Noch besser ist ein persönlicher Besuch auf der Dienststelle.