Ulm (ots) - Gegen 5.50 Uhr war ein 46-Jähriger in der Schwenkstraße unterwegs. Er hielt mit seinem Nissan an der Bundesstraße an. Als der Mann anfuhr übersah er einen Suzuki. Mit dem war eine 47-Jährige aus Richtung Ehingen unterwegs. Die Autos stießen zusammen. Hierdurch erlitt die Frau leichte Verletzungen. Rettungskräfte kümmerten sich um sie. Die Polizei schätzt den Schaden an den Autos auf etwa 8.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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