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Während der ersten beiden Tatzeiträume zeichneten die Videoüberwachungskameras Aufnahmen einer Person auf, die zur Tatzeit mit einer Kapuze und einem Schal/Tuch maskiert die Schule betrat.
Es scheint sich an beiden Tagen um dieselbe Person zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei der Person um den Täter handelt.
Es ist zu erwarten, dass ihn Personen, denen er bekannt ist, anhand der Kleidung erkennen oder Hinweise auf Tatverdächtige geben können.
Für Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Aachen eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt.
Darüber hinaus hat die Versicherung eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt.
Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Euskirchen unter der Telefonnummer 02251/799-525 oder 02251/799-0 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Über die Zuerkennung und Verteilung dieser Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört.
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Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aachen
Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts
0241/9425-51128