Führerschein war zu „klein“ für großes Fahrzeug-Gespann
11.12.2018, PP Oberfranken
Führerschein war zu „klein“ für großes Fahrzeug-Gespann
A9 / BERG, LKR. HOF. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste in der Nacht zum Dienstag ein Reisender auf der Autobahnraststätte in Rudolphstein erfahren, denn die Führerscheinklasse des 46-Jährigen war nicht ausreichend für das Gespann, mit dem der Pole unterwegs war.
<br class="inhaltText" align="left">Fahndern der Nailaer Polizei fiel der Citroen Jumper mit seinem ziemlich großen Anhänger auf der Autobahn A9 in südlicher Fahrtrichtung auf. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm aufwies und der Anhänger eines von 2.500 Kilogramm. Da hierfür die Führerscheinklasse „BE“ nötig gewesen wäre, der Fahrer allerdings nur die Klasse „B“ vorweisen konnte, untersagten die Polizisten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof konnte der Pole nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 300 Euro seine Fahrt zumindest ohne den Anhänger fortsetzen.