Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

Schwerin (ots) - Das Innenministerium weist aufgrund aktueller Berichterstattung darauf hin, dass es sich bei den Ermittlungen um den Gesamtkomplex "Franco A." um ein Verfahren des Generalbundesanwaltes mit der Ermittlungsbehörde BKA handelt und daher dem Innenministerium M-V keine Informationen über bisherige Ermittlungsergebnisse vorliegen.

Bereits mit Pressemitteilung vom 07.09.2017 hatte das Innenministerium M-V mitgeteilt, dass Daten zu Personen, gegen die in einem "Krisenfall" durch die Beschuldigten auch physische Maßnahmen ergriffen werden sollen, Gegenstand der Tatvorwürfe sind. Dem LKA M-V waren zur eigenen Gefahrenbewertung seinerzeit Ordner übersandt worden, die entgegen der Medienberichterstattung eben keine "Listen" gefährdeter Personen darstellen. Nach Feststellung des BKA und des LKA M-V bestand und besteht gegenwärtig auch keine Gefährdung von Personen, aus der sich Handlungsbedarf für die Polizei ergab bzw. ergibt. Sollte sich im Zuge der andauernden Ermittlungen daran etwas ändern, würden je nach Ergebnis der Bewertung Personen im Einzelfall kontaktiert.

Nach Kenntnis des Innenministeriums M-V ist durch die Ermittlungsbehörden in der nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags weder etwas vorgelegt noch die Existenz von "Feindeslisten" bestätigt worden. Daher entbehrt die Darstellung der Landtagsabgeordneten Peter Ritter und Dirk Friedriszik jeder Grundlage.

Bisher haben offensichtlich die Erkenntnisse der ermittelnden Bundesbehörden nicht zu einer Anklageerhebung geführt.

Dem Innenausschuss des Landtages M-V steht es selbstverständlich frei, den GBA um einen aktuellen Sachstand zu den Ermittlungen im Rahmen einer Ausschusssitzung zu bitten.



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