Gelsenkirchen (ots) - Am Donnerstag, 13.12.2018, führten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr intensive Lkw-Kontrollen im Stadtgebiet durch. Sie kontrollierten drei Lkw. Ein 35-jähriger Lkw-Fahrer aus Essen transportierte Gefahrgut. Dieses war nicht ordnungsgemäß gesichert. Darüber hinaus stellten die Beamten über 100 Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz fest. Der 43-jährige Fahrer eines Schwertransportes mit einer Länge von 24,5m aus Gütersloh wich von der erlaubten Strecke ab und beabsichtigte über die A 2 abzukürzen, um sich einen Umweg über die Bundesautobahnen A52, A43 und A1 zu ersparen. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass die erforderliche Genehmigung nicht vorhanden war, die geforderte Begleitperson fehlte und der Schwertransport zu lang und zu breit war. Sie untersagten die Weiterfahrt. Den Anhänger des Gespanns musste der Fahrer auf einem Parkplatz in der Resser Mark abstellen. Der Fahrer wartet nun auf die Erteilung der Genehmigung, die von seiner Firma neu gestellt werden muss. Einen 56-jährigen Lkw-Fahrer aus Dinslaken hielten die Beamten ebenfalls an. Sein Fahrzeug hatten die Beamten bereits am 29.11.2018 kontrolliert und dabei einige Verstöße gegen die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt), gegen das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Recht) und gegen das Fahrpersonalgesetz festgestellt. Auch hier hatten sie entsprechende Anzeigen gefertigt. Die kontrollierenden Beamten stellten erneut Verstöße gegen diese Vorschriften fest. Da die Ladung unzureichend gesichert und das Gefahrgut nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war, untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt. Darüber hinaus stellten die Beamten zahlreiche Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz fest. Da der Fahrer keine Ruhezeit nachweisen konnte, untersagten ihm die Polizisten für die folgenden 11 Stunden das Führen von Lkw und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher. Vor erneutem Fahrtantritt des Gespanns muss die Ladungssicherung und Kennzeichnung des Gefahrgutes erfolgen. Insgesamt fertigten die Beamten 15 Anzeigen.
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