Mainz (ots) - Gerade in der dunklen Jahreszeit haben Einbrüche Hochkonjunktur. So kam es beispielsweise in den vergangenen Tagen im Mainzer Stadtgebiet gehäuft zu Einbrüchen. Trotz des Risikos, Opfer eines Einbruchs zu werden, halten sich einige Vorurteile in der Bevölkerung jedoch hartnäckig. Die Polizei Rheinland-Pfalz klärt die gängigsten Irrtümer auf.
Ich hab doch eh nichts... Das mag zwar sein. Unterschätzen Sie jedoch nicht die Attraktivität einer Einbruchsgelegenheit! Schlecht gesicherte Türen, offene Fenster oder die Anonymität von großen Wohnanlagen sind Angebote für Einbrecher. Und diese hoffen immer auf Beute. Ein Handy, etwas Geld im Portemonnaie oder ein klein wenig Schmuck reichen da schon aus. Und auch wenn das Handy nicht teuer war, sind die Fotos Ihrer Familie darauf für Sie möglicherweise unbezahlbar.
Wer rein will, kommt auch rein... Nein! Mehr als die Hälfte der Einbrüche bleibt in Rheinland-Pfalz im Versuchsstadium stecken. Sicherheitstechnik - selbst einfache - wirkt, denn damit stehlen Sie dem Einbrecher wertvolle Zeit. Je länger es dauert, bis der Täter ins Haus kommt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er von seinem Vorhaben ablässt. Sichtbare Sicherheitstechnik kann zudem so abschreckend wirken, dass er es gar nicht erst versucht.
Nur nachts wird eingebrochen... Kommt vor, ist aber nicht die Regel. Sie brechen auch dann ein, wenn niemand zuhause ist - tagsüber zur Schul- und Arbeitszeit oder während der Ferien. Die Vorteile der Dunkelheit schätzen Einbrecher trotzdem, da sie dann schlechter gesehen werden. Gern nutzen sie die frühe Dämmerung, speziell in der dunklen Jahreszeit.
Einbrechern muss man sich in den Weg stellen... Niemals! Bringen Sie sich nicht in Gefahr, versuchen Sie nie den Täter aufzuhalten! Wenn Sie einen Einbruch feststellen, wählen Sie sofort die 110 und verständigen Sie die Polizei. Geben Sie den Polizeibeamtinnen und -beamten eine möglichst genaue Beschreibung des Täters, des Fluchtfahrzeuges (Modell, Farbe, Kennzeichen) und der Fluchtrichtung an.
Eine Alarmanlage allein bietet vollen Schutz... Stimmt nicht ganz, denn mechanische Sicherungstechnik, beispielsweise an Türen und Fenstern, verhindert, dass der Einbrecher in Ihren Wohnbereich kommt. Im Gegensatz dazu melden Einbruchmeldeanlagen einen Einbruch, sie verhindern ihn aber nicht. Das Entdeckungsrisiko für den Täter wird zwar erhöht, doch das Eindringen in Ihren privaten Lebensbereich kann eine Alarmanlage nicht mehr rückgängig machen. Einbruchsmeldeanlagen können mechanische Sicherungstechnik sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen.
Ich bin doch versichert... Lässt das den Einbruch vergessen? Sicher nicht! Auch wenn die Versicherung materielle Schäden ersetzt, mit den psychischen Folgen, die das Eindringen in die Privatsphäre und der Verlust des Sicherheitsgefühls mit sich bringen, haben Einbruchsopfer oft noch lange zu kämpfen. Auch ideelle Werte von Erinnerungsstücken, die verschwunden oder zerstört sind, können durch Zahlungen der Versicherung nicht aufgewogen werden.
Achtung: So mancher musste schon leidvoll feststellen, dass er unterversichert ist. Prüfen Sie deshalb sorgfältig und regelmäßig, ob Ihr Hausstand den Angaben in Ihrer Hausratsversicherung entspricht und diese auf dem aktuellen Stand ist.
Weitere Informationen rund um das Thema Einbruchschutz finden Sie hier: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka