Rumms und fort: Unfallfluchten sind Straftaten
19.12.2018, PP Oberfranken
Rumms und fort: Unfallfluchten sind Straftaten
EGGOLSHEIM/FORCHHEIM/BAMBERG. Zum Teil erhebliche Schäden hinterließen am gestrigen Dienstag drei Fahrzeugführer, die Unfälle hatten, sich aber nicht darum kümmerten.
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inhaltText" align="left">Einen Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro verursachte ein Fahrer, der am Nachmittag in Eggolsheim im Lückenkreuzweg mit seinem Wagen gegen den Verteilerkasten an der Bahnstrecke stieß. Am gleichen Tag, zwischen 16.30 und 18.15 Uhr wurde ein geparkter VW in der Forchheimer Konradstraße auf der linken Seite angefahren. Hier beträgt der Sachschaden etwa 1500 Euro. Schon früher am Tag, zwischen 9.30 Uhr und 14.30 Uhr wurde in der Bamberger Karstadt-Tiefgarage ein weißer Fiat am hinteren rechten Heck touchiert.
Die Polizei bittet um Mithilfe: Gibt es Zeugen? Für die Unfälle in Forchheim und Eggolsheim melden Sie sich bitte bei der Polizeiinspektion Forchheim, Tel.-Nr. 09191/7090-0, für den Unfall in Bamberg bei der Polizeiinspektion Bamberg, Tel.-Nr. 0951/9129-0.
Hinweis: Wer einen Unfall verursacht und sich entfernt, ohne auf den Unfallgegner zu warten oder die Polizei zu informieren, begeht Fahrerflucht – das gilt auch für Parkrempler. Wenn die Täter ermittelt werden, drohen je nach Höhe des Schadens unterschiedlich hohe Strafen. Das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Außerdem drohen verkehrsrechtliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg, zeitlich begrenzte Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.Es genügt nicht, einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Autos zu klemmen!