Bad Hersfeld (ots) - BAD HERSFELD - In dieser Woche fand aufgrund eines richterlichen Beschlusses die Durchsuchung der Wohnung eines Heranwachsenden, in Bad Hersfeld, durch Kriminalbeamte des Bad Hersfelder Rauschgiftkommissariats, statt. Neben geringen Mengen an Betäubungsmitteln fanden die Beamten auch eine Armbrust mit Zieloptik. Der Besitz dieser Waffe ist nach dem Waffengesetz strafbar und so wurde die Armbrust - neben dem Rauschgift - ebenfalls sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet. Der junge Mann war bei den Ermittlern kein Unbekannter. Er war bereits mehrfach wegen Drogen- und Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.
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