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Ein Kiosk in der Arnoldstraße, in der Feldmark, war ebenfalls Schauplatz einer solchen Sprengung. Gegen 23.45 Uhr ging am 26.12. ein illegaler "Böller" im Eingangsbereich eines Kiosks hoch und beschädigte diesen ganz erheblich. Hier ging eine Scheibe zu Bruch und Teile der Weihnachtsdekoration wurden zerstört. Zeugen beobachteten dabei eine Person. Die Polizei sucht nun nach einem Mann mit schlanker Statur und Oberlippen - Kinnbart. Der Verdächtige ist ca. 20 bis 25 Jahre alt und trug bei der Tat eine helle Kappe, eine dunkle Hose, eine hell/ dunkel abgesetzte Jacke und helle Sneaker mit dunklen Streifen. In der Altstadt (Grasreiner Straße) und in Bulmke-Hüllen (Wanner Straße) wurden in den vergangenen Tagen insgesamt drei Briefkästen aufgesprengt. In zwei Fällen wurden vermutlich die Postsendungen gestohlen.
In allen Fällen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Angaben zu Tatverdächtigen oder weiteren Beschädigungen machen können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise bitte unter den Rufnummern 0209 / 365 7112 (KK11) oder 0209 365 8240 (Kriminalwache).
Grundsätzlich mahnt die Polizei zum sachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern aller Art. In Deutschland darf nur zertifiziertes Feuerwerk erworben und gezündet werden. Feuerwerk für Privatpersonen darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres an Erwachsene über 18 Jahre verkauft werden. Nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 sind zugelassen. Achten Sie auf das "CE-Zeichen", dass auf jedem einzelnen Feuerwerk aufgedruckt sein muss und erwerben Sie Feuerwerk nur im regulären stationären Handel. Knaller aus dem Ausland sind unter Umständen nicht geprüft und können lebensgefährlich sein. Teilweise explodieren diese umgangssprachlich "Polenböller" genannten Sprengkörper auch ohne Kontakt mit Feuer und können so zu erheblichen, unter Umständen lebensgefährlichen Verletzungen führen. Auch Gegenstände, die durch "Böller" zur Explosion gebracht oder abgesprengt werden, können im Extremfall zu tödlichen Geschossen werden. Wer nicht zertifizierte Knaller zündet oder herstellt, dem drohen bis zu 50000 Euro Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209 36520-13
E-Mail: thomas01.nowaczyk@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de