Gelsenkirchen (ots) - Am 04.01.2019, in der Zeit von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, kontrollierte die Gelsenkirchener Polizei insgesamt 13 Lastkraftwagen und ihre Fahrer auf der Alfred-Zingler-Straße, in Schalke Nord.
Ein 37-jähriger Bochumer transportierte in einem Mercedes Sprinter, der eigentlich als Baustellenfahrzeug dient, neben Verpackungsmüll Fleisch und Gemüse, welches für den Verkauf vorgesehen war. Ein hinzugezogener Lebensmittelkontrolleuer der Stadt Gelsenkirchen versiegelte das Fahrzeug. Die weitere Bewertung des Sachverhaltes fällt nun in den Zuständigkeitsbereich seiner Kollegen in Bochum. Die Lebensmittel werden fachgerecht entsorgt, den Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei einer weiteren Kontrolle fiel ein 39-jähriger Duisburger auf. Dieser transportierte zerteiltes Lammfleisch in verschmutzten Kisten. Hier verhängte der Lebensmittelkontrolleur ein Verwarnungsgeld. Der Mann konnte seine Fahrt unter Auflagen fortsetzen.
Im Anschluss daran hielten die Beamten einen 39 - jähriger Mann aus Herne an, der seit drei Jahren bei seiner Firma als Berufskraftfahrer eingesetzt ist, ohne die dafür erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation zu haben. Bei ihm stellten die Beamten 15 Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz fest. Er konnte seine Lenk - und Ruhezeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß nachweisen. Die Einsatzkräfte untersagten ihm die Weiterfahrt. Den hinzugerufenen 39 - jährigen Ersatzfahrer der betroffenen Firma überprüften die Beamten ebenfalls. Auch er konnte seine Lenk - und Ruhezeiten nicht nachweisen. Der 39-jährige gab an, dass er die aufzubewahrenden Diagrammscheiben aus dem Jahr 2018 komplett vernichtet habe. Daraus ergaben sich 433 Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz. Den Mann und seine Firma erwarten nun im Rahmen der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder im hohen vierstelligen Bereich. Die Beamten informierten mit dem Ziel der Betriebsprüfung das Gewerbeaufsichtsamt.
Die Polizisten fertigten zehn weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz und vier aufgrund mangelhafter Ladungssicherung (u.a. Gefahrgut).
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