Schulcampus Löcknitz/ Innenminister Caffier: Kofinanzierungshilfen für Modernisierung der Randow-Schule

Schwerin (ots) - In der Randow-Schule im Schulcampus Löcknitz werden Schüler, die unter geistigen Behinderungen leiden, sonderpädagogisch betreut und individuell gefördert. Die Bedingungen dafür sollen nach Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten deutlich besser werden. Zeitgemäße Unterrichts- und Therapieräume werden entstehen, die mehr Qualität und Breite für den Unterrichtsablauf ermöglichen, auch sicherheitstechnische Aspekte werden berücksichtigt. Geplant sind u.a. die Sanierung des Hauptgebäudes, die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie die Gestaltung der Außenanlagen. Aufgrund der teilweise schlechten Bausubstanz des Gebäudes aus den 50er Jahren soll ein Erweiterungsbau nach Abbruch eines Teilgebäudes errichtet werden. Erneuert werden der Trinkwasserhausanschlusses und das Rohrleitungsnetz innerhalb des Bestandsgebäudes. Mit der Sanierung der Wärmeversorgung ist die Installation einer Solaranlage für den Einsatz erneuerbarer Energien geplant. Auch die Hauptverteilung der Elektroanlage wird komplett neu hergestellt. Hauptförderer für die Baumaßnahmen ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Um die Gesamtfinanzierung abzusichern, hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Schulträger einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, über den der Vergaberat positiv entschieden hat. Dem Landrat Michael Sack wurde nun ein Bewilligungsbescheid über 357.500 EUR aus dem Kofinanzierungsfonds zugesandt. Die Summe entspricht der höchst möglichen Förderquote. Innenminister Lorenz Caffier: "Die Landesregierung stellt diese Mittel von jährlich rund 10 Mio. EUR zusätzlich aus dem Strategiefonds bereit und ermöglicht es z.B. dem Landkreis Vorpommern-Greifswald so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Mit dem Kofinanzierungsprogramm in 2017 und 2018 werden insgesamt 71 Projekte gefördert. Damit können die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 99,5 Mio. EUR u.a. für Kindertages- und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen."

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.



Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de