Werdohl/Lüdenscheid (ots) - Heute, gegen 11.30 Uhr, stoppten Polizeibeamte in Werdohl einen nicht alltäglichen Schleppvorgang.
Was als Hilfeleistung von Freunden in der Innenstadt von Werdohl begann, endete bereits wieder wenige hundert Meter weiter auf einem Parkplatz an der Versestraße. Eigentlich war Lüdenscheid das Ziel des Gespanns.
Dabei beachteten die Helfenden offensichtlich nicht die bestehenden Rechtsvorschriften. Das Auto - ein nicht mehr fahrbereiter Golf - startete seine Abschleppreise in einer KFZ-Werkstatt. Problem: sobald so genannte "Nothilfegedanke" nicht mehr gegeben ist, muss - wie im vorliegenden Fall - ein Schleppvorgang durch die Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. Das geschah hier nicht. Der Fahrer dieses Gespannes - rein rechtlich jetzt ein "Lkw mit Anhänger" - hatte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Der bulgarische Fahrer mit griechischem Führerschein musste das Gespann abstellen und vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro entrichten.
Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie die Abschleppstange in Augenschein nahmen. Der Haken der Abschleppstange wurde nur lose um den Kugelkopf der Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug gelegt. Allein diese mangelhafte Verbindung reichte aus, um zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und der Beteiligten selbst die Weiterfahrt zu untersagen.
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