Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/ Peine/ Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 21.01.2019

POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/ Peine/ Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 21.01.2019
21.01.2019 – 10:30, Polizei Salzgitter, Peine (ots)

Hoverboards und E-Scooter im Straßenverkehr verboten

In vielen Werbeprospekten sind sie zu finden, sogenannte Hoverboards oder E- Scooter. Elektrokleinfahrzeuge wie z.B. die flinken und wendigen Hoverboards finden immer mehr Fans.

Was viele Käufer aber nicht wissen: Alle diese Geräte dürfen nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden, selbst auf Geh- und Radwegen oder öffentlichen Plätzen dürfen Hoverboards und E-Scooter nicht fahren. Auf dem Privatgelände dürfen sie natürlich uneingeschränkt benutzt werden.

Je nach Board und Scooter sind durchaus Geschwindigkeiten bis zu 20 Kilometer pro Stunde möglich. Da in jedem Fall aber über 6 km/h gefahren wird, fallen diese E-Boards/ E- Scooter unter die gesetzlichen Bestimmungen zum Straßenverkehr. Hiernach müssten zwingend Bremsen, Beleuchtung und Spiegel vorhanden sein, was bauartbedingt natürlich nicht möglich ist. Da sowohl das Hoverboard, als auch der E- Scooter schneller als sechs Stundenkilometer fahren, müssen diese Kleinfahrzeuge pflichtversichert sein. Das Problem ist nur: Eine derartige Pflichtversicherung gibt es bislang nicht.

Außerdem werden die Boards und Scooter mit einem Elektromotor betrieben, wodurch sie als Kraftfahrzeuge eingestuft und somit führerscheinpflichtig werden. Bisher gibt es noch keinen Führerschein, der explizit Hoverboards oder E- Scooter umfasst. Mindestens muss aber ein Führerschein der Klasse A oder B vorliegen.

Abgrenzung zu E- Bikes/ Segways:

E-Bikes, die auch einen Motor haben und schneller als 6 km/h gefahren werden können, gelten aber nicht als Kraftfahrzeuge, weil der eigentliche Antrieb mit Muskelkraft erfolgt und der Elektromotor nur eine unterstützende Funktion hat. Für Fahrer von Segways gibt es eine eigene Verordnung, die die Benutzung im Straßenverkehr legalisiert. Eine Betriebserlaubnis ist genauso erforderlich wie eine Versicherung. Der Segway-Nutzer muss mindestens zum Führen eines Mofas berechtigt sein und somit ein Mindestalter von fünfzehn Jahren haben. Diese Berechtigung schließt Pkw-Führerschein ein.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Stephanie Schmidt
Telefon: 05171/ 999-222
E-Mail: stephanie.schmidt@polizei.niedersachsen.de
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