23.01.2019 – 16:43, Polizeipräsidium Karlsruhe, Karlsruhe (ots)
Entgegen den ersten Schadensschätzungen hat sich nach der Entrauchung und damit möglichen Begutachtung des betroffenen Heizraumes ein deutlich geringeres Schadensausmaß feststellen lassen. In der Hauptsache war lediglich die Heizungsanlage von dem Feuer betroffen, während Gebäudeteile weitesgehend unbeschadet blieben. Das geringe Ausmaß war sehr wahrscheinlich den ersten Brandbekämpfungsmaßnahmen durch den Hausbesitzer selbst zu verdanken. So blieb es bei einem Schaden im unteren vierstelligen Eurobereich. Abschließend ließ sich bisweilen keine Brandursache feststellen. Wahrscheinlich hat aber der vor einer Holzverkleidung abgestellte Ascheeimer das Feuer verursacht.
Ralf Minet, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
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