24.01.2019 – 11:02, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Zwischen 4.25 Uhr und 5.20 Uhr führte die Ulmer Polizei Kontrollen durch. Sie hatte die Geschwindigkeit von Fahrern auf der Wallstraßenbrücke stadtauswärts im Blick. Dort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei günstigsten Umständen. Zwei Fahrer und eine Fahrerin hielten sich nicht daran. Sie waren auf schneebedeckter Straße mit 76, 80 und 87 Sachen unterwegs. Der Fahrerin drohen ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Auch die Fahrer erwartet ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Fahrweise vor allem im Winter stets an die Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst werden muss. Nebel, Dunkelheit, Regen, Schnee oder Eis lassen das Unfallrisiko um ein Vielfaches ansteigen. Reduziertes Tempo, ausreichender Abstand, vorausschauendes Fahren und vorsichtiges Bremsen sollten daher selbstverständlich sein, damit alle sicher ankommen.
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