28.01.2019 – 10:20, Polizeipräsidium Osthessen, Bad Hersfeld (ots)
BEBRA (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) - Am Freitagmittag (25.01.) meldete sich eine 82-jährige Rentnerin aus Bebra bei der Polizei. Sie hatte zunächst am Montag (21.01.) einen Anruf erhalten. Sie habe 28.300 Euro gewonnen. Das Geld würde alsbald bei ihr vorbeigebracht werden. Bei der Übergabe sei auch ein Rechtsanwalt dabei. Damit der Gewinn ausgezahlt werden könnte, müsse sie zunächst sog. STEAM-Karten im Wert von 900 Euro kaufen. Nachdem die Frau dies getan hatte, gab sie die PIN-Codes dieser Karten telefonisch weiter. Im Anschluss erhielt sie noch weitere Anrufe bis zum Mittwoch (23.01.). Damit wurde ihr mitgeteilt, dass die Gewinnsumme eigentlich noch viel höher sei und es notwendig wäre eine Versicherung abzuschließen. Die Versicherungsprämie von 4.500 Euro sollte sie bei einem amerikanischen Geldtransferleister eingezahlt werden. (Anmerkung: Der Gedanke dieser Überweisungsmöglichkeit basiert darauf, auch Personen ohne Girokonto den bargeldlosen Geldtransfer zu ermöglichen.) Dies erzählte die ältere Dame dann in einem Telefongespräch ihrem Bruder. Dieser warnte sie noch weiteres Geld vorab zu überweisen und empfahl ihr zur Polizei zu gehen.
Was sind STEAM-Karten? Steam ist eine Vertriebsplattform für Spiele, Computer, Filme und Serien im Internet. Mit den Steam-Karten können Spiele erworben oder in Spielen eingekauft werden. Auf den Karten befindet sich ein Code zum freischalten des Geldes. Das System ähnelt dem Aufladen eines Prepaid-Telefons. Wurde der Code verwendet, ist das Geld gebucht und kann nicht wiedererlangt werden. Die Karten sind in vielen Geschäften oder Postfilialen zu erwerben.
Abzocke mit falschen Gewinnversprechen Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird. Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen - beispielhaft dargestellt -:
Gewinn nur gegen eine "Bearbeitungsgebühr" Die Täter melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden. Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich die "Gewinner" darauf hin bei den "Notaren" oder "Rechtsanwälten", werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.
Täter täuschen seriöse Rufnummern vor Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.
Täter geben klare Zahlungsanweisungen Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul). Oder die Täter fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Drohung mit einer Strafanzeige Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit "Konsequenzen" wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.
Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per Ukash Geld überweisen.
Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden.
Einladung zur "Gewinnübergabe" Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den "glücklichen Gewinner" erstritten hätten. Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen "Gewinner" auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.
Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe Ebenfalls per Post fordern kommerzielle "Gewinnspielbetreiber" ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro "vertelefoniert". Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: "Sie hören von uns". Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.
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Rückfragen bitte an:
Manfred Knoch, Pressesprecher
Polizeipräsidium Osthessen
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