30.01.2019 – 14:13, Polizeidirektion Lübeck, Lübeck (ots)
Dienstagvormittag (29. Januar 2019) wurde in einem Supermarkt in Lübeck St. Gertrud ein Mann bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses beobachtet. Gegen den Lübecker lag zudem ein Haftbefehl vor. Er wurde festgenommen und der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt.
Gegen 10:50 Uhr wurden Beamte des 3. Polizeireviers zu einem Einsatz in einem Supermarkt in der Kantstraße alarmiert. Dem dortigen Personal war wiederholt eine verdächtige Person aufgefallen. Der betroffene Mann hatte sich vor dem Zeitschriftenregal auf einer Bank niedergelassen und sich bei der Lektüre eines Hochglanzmagazins für jedermann sichtbar selbst befriedigt. Weil der 23-jährige Lübecker dieses am Montag bereits schon einmal getan hatte, wurde nun Anzeige wegen des Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses erstattet. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten den Tatverdächtigen noch vor dem Verlassen des Marktes antreffen. Das Hochglanzmagazin führte er nicht mit sich.
Bei der Sachverhaltsaufnahme stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann jedoch ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Er war durch das Amtsgericht Lübeck wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10,00 EUR verurteilt worden, hatte aber nicht bezahlt. Nach der Feststellung seiner Personalien wurde der Lübecker deswegen zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht - ohne Hochglanzmagazin.
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