31.01.2019 – 14:37, Polizeidirektion Lübeck, Lübeck (ots)
Mittwochnachmittag (30. Januar 2019) fuhr ein 18-jähriger Fahranfänger auf der Bundesstraße 75 mit 140 km/h anstelle der erlaubten 70 km/h an einem Videowagen der Polizei vorbei. Den jungen Mann erwartet nicht nur ein dreimonatiges Fahrverbot sondern auch eine kostenintensive Nachschulung.
Gegen 17.00 Uhr befuhr ein 18-jähriger Lübecker mit seinem VW Golf die Bundesstraße 75 in Fahrtrichtung Travemünde. Hinter der Ausfahrt zum Skandinavien Kai überholte der Fahranfänger einen Videowagen des Polizei-Autobahn- und Bezirks- Reviers Scharbeutz bereits mit überhöhter Geschwindigkeit. Vor Travemünde wird die Geschwindigkeit an dieser Stelle durch Verkehrszeichen von 100 km/h auf 70 km/h reduziert. Doch anstatt langsamer zu werden, beschleunigte der Fahrer sein Fahrzeug, so dass statt der erlaubten 70 km/h eine Durchschnittsgeschwindigkeit von vorwerfbaren 141 km/h gemessen wurde.
Der junge Mann wurde kurz darauf von den Beamten angehalten und kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der 18Jährige erst im Juni 2018 seinen Führerschein erhalten hatte und sich noch in der Probezeit befand. Ihn erwartet nun im Regelfall neben einem dreimonatigen Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und 600 Euro Bußgeld zusätzlich eine kostenintensive Nachschulung sowie eine Verlängerung der Regelprobezeit um weitere zwei Jahre.
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