01.02.2019 – 11:17, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)
Am Donnerstag, 31.01.2019, kontrollierten Polizeibeamte in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr gemeinsam mit dem Zoll und einem Lebensmittelkontrolleur Klein-Lkw und Transporter auf der Uferstraße. Insgesamt überprüften sie circa 100 Fahrzeuge und ihre Insassen. Die Kontrolleure leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Darüber hinaus fertigten sie 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, die Gefahrgutverordung und das Güterkraftverkehrgesetz. Die Polizeibeamten stellten einen Verstoß gegen das Güterkraftverkehrgesetz, vier Verstöße gegen die Ladungssicherung und drei gegen die Gefahrgutverordnung fest. Sechs Mal wurden die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Darüber hinaus erhoben die Polizisten drei Verwarngelder. Ein Fahrzeugführer hatte den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt, ein Fahrer führte den Führerschein nicht mit, ein Weiterer hatte den Fahrzeugschein nicht dabei. Ein Transporter wurde durch den Lebensmittelkontrolleur mit der Auflage belegt, das Fahrzeug säubern zu lassen. Ein Fahrzeug versiegelte der Kontrolleur und verwies den Fahrer an die Lebensmittelkontrolle Oberhausen.
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