12.02.2019 – 14:28, Polizeidirektion Lübeck, Lübeck (ots)
Am vergangenen Wochenende (09.02.) kontrollierten Beamte des Wasser- schutzreviers Travemünde im Bereich der Skandinavienkais die ein- und ausfahrenden Lkw. Während dieser Kontrolle wurden sie von einem Sattelzugfahrer angesprochen und um Hilfe gebeten. Dieser wollte seinen Auflieger abstellen und benötigte eine Kurbel zum Ausfahren der entsprechenden Stützen. Die Polizisten gaben den Hinweis auf die Mitarbeiter der Lübecker Hafengesellschaft (LHG) - dort würde man dem Fahrer bestimmt behilflich sein und schilderten dem Mann die Wegstrecke dorthin. Was sie dann kurze Zeit später sahen machte bei den Beamten ganz große Augen.
Der Fahrer war mit seinem Sattelzug losfahren, hatte aber zuvor schon die Sicherung des sogenannten Königszapfens gelöst und dieses offenbar zwischenzeitlich bei der Suche nach einer Kurbel vergessen. Damit lag der beladene Auflieger quasi lose auf der Zugmaschine und war beim Anfahren herausgerutscht. Der Auflieger setzte nun auf den nicht ausgefahrenen Stützen auf. Die Versorgungsleitungen (Gas und Druckluft) hielten gerade noch unter größter Spannung.
Dieser "gestrandete Sattelauflieger" konnte aber durch unbürokratische, schnelle Hilfe von Mitarbeitern und einem Stapler der LHG angehoben werden und durch auskurbeln der Stützen gesichert werden.
Kurzfristig weiteten sich dann aber erneut die Augen der Polizisten. Der nun gesichert abgestellte Sattelauflieger wurde von dem Fahrer selenruhig mit Gefahrgut- kennzeichen versehen. Hätte sich hier ein größerer Gefahrgutunfall ereignen können? Die Kontrolle ergab, dass der Fahrer aus den Niederlanden Heu transportierte. Dieses sollte nun nach Schweden verschifft werden. Aufgrund der möglichen Brandgefahr auf einem Schiff ist eine Gefahrgutkennzeichnung der Klasse 4.1, UN 1327, während der Überfahrt erforderlich. So kann aus Heu Gefahrgut werden.
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