15.02.2019 – 10:04, Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin (ots)
Die Gemeinden Grabow-Below, Massow, Wredenhagen und Zepkow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) haben einen Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Sie werden sich zum Tag der Kommunalwahlen am 26.05.2019 als Rechtssubjekte auflösen und zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen "Eldetal" zusammenschließen. Gemäß Kommunalverfassung M-V hat das Ministerium für Inneres und Europa den neuen Gemeindenamen zu genehmigen.
Innenminister Caffier lobte die Gemeinden und die verantwortliche Koordinierungsstelle des Landkreises für den gelungenen Prozess. "Sie haben die Chancen erkannt. Das Beispiel zeigt, dass alle von einem solchen Schritt profitieren können, wenn man sachorientiert miteinander verhandelt und die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt." Er hoffe, dass bis zur Kommunalwahl 2019 noch weitere Gemeinden diesen Weg beschreiten und die vom Land bereitgestellten Prämien für sinnvolle kommunale Maßnahmen nutzen. Die Landesregierung will mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der Basis freiwilliger Entscheidungen der Kommunen anregen und unterstützen. Für solche Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize auf der Grundlage einer Fusionsverordnung des Ministeriums für Inneres und Europa. Um eine stärkere Anreizwirkung zu schaffen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zweckentsprechend zu nutzen, wurden die Fusionszuweisungen im April 2018 Jahres spürbar angehoben. Kernpunkt der geltenden Fusionsverordnung sind finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindefusionen auf zwei Wegen:
Es werden zum einen Fusionsprämien für jede durch Fusion per Saldo wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind standardmäßig 400.000 Euro. Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der Fusion beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen Gestaltungs-Raum sind es sogar 600.000 Euro.
Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt - und zwar in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für jede an der Fusion beteiligte Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31. Dezember 2015.
Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung.
Weiterhin räumt das Innenministerium den Gemeinden für die Vorlage des ausgehandelten Gebietsänderungsvertrages mehr zeitlichen Spielraum ein. Der Vertrag kann noch bis März 2019 vorgelegt werden.
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