Nach Verdacht der schwerer Brandstiftung und des versuchten Mordes in Haft (Pfullingen)

POL-RT: Nach Verdacht der schwerer Brandstiftung und des versuchten Mordes in Haft (Pfullingen)
19.02.2019 – 14:15, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Pfullingen (RT):

Wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung und des versuchten Mordes ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen eine 23-jährige Reutlingerin. Der Frau wird zur Last gelegt, in der Wohnung ihres von ihr getrennt lebenden Ehemannes Feuer gelegt zu haben, während dieser dort schlief. Sie befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Am frühen Morgen des 6. Februar 2019 war es in der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu einem Brand gekommen. Der schlafende Wohnungsinhaber wurde gegen 4.15 Uhr durch den Alarm der Rauchmelder geweckt. Beim Betreten des Wohnzimmers musste der 24-Jährige feststellen, dass es an mehreren Stellen im Wohnzimmer brannte, zudem roch es stark nach Brandbeschleuniger. Ihm gelang es, die Flammen zu löschen, bevor die alarmierte Feuerwehr eintraf. Dabei zog er sich jedoch leichte Brandverletzungen und eine Rauchgasvergiftung zu und musste in einer Klinik ambulant behandelt werden. Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von etwa 5.000 Euro.

Da an der verschlossenen Wohnungstüre keinerlei Spuren zu finden waren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuteten, richtete sich bereits zu Beginn der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ein erster Verdacht gegen die von ihm getrennt lebenden Ehefrau, die noch im Besitz eines Wohnungsschlüssels war. Dieser Verdacht konnte zunächst nicht erhärtet werden, weshalb die 23-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste. Erst die weiteren, aufwändigen Ermittlungen der Kriminalpolizei und die Auswertung der noch am Tattag gesicherten Spuren verfestigten den Tatverdacht soweit, dass von der Staatsanwaltschaft Tübingen ein Haftbefehl gegen die Frau erwirkt werden konnte.

Die Beschuldigte, die den Vorwurf bislang abstreitet, wurde am Montagmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Diese erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Die Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (cw)

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