20.02.2019 – 12:34, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 13 Uhr eine 27-Jährige im Sachsenweg. Die Fahrerin des Opel bog nach rechts in die Böfinger Steige. Von rechts kam auf dem Rad-/Fußweg eine 42-jährige Elektroradlerin. Sie hatte Vorrang. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Die 42-Jährige schleuderte über das Rad und fiel zu Boden. Sie wurde leicht verletzt. Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 1.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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