Lkw-Kontrollen bringen Verstöße zu Tage

POL-DN: Lkw-Kontrollen bringen Verstöße zu Tage
21.02.2019 – 14:01, Polizei Düren, Düren (ots)

Im Rahmen europaweiter Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs führte der Verkehrsdienst der Polizei Düren am Mittwoch Lkw-Kontrollen durch. Von der B 56 wurden die Fahrzeuge in das Gewerbegebiet "Im Großen Tal" gelotst und dort unter die Lupe genommen. Unterstützt wurde die Polizei vom Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln und Fachdienststellen des Kreises Düren.

Insgesamt wurden 40 Fahrzeuge überprüft. Dies führte zu drei Strafanzeigen, 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren und drei Verwarngeldern, die an Ort und Stelle bezahlt wurden. Allein zehnmal wurde unzureichende Ladungssicherung festgestellt. Die Weiterfahrt wurde erst nach entsprechender Nachsicherung gestattet. Vier Fahrer mussten sich vor der Weiterfahrt allerdings andere Fahrzeuge und Hänger besorgen, da die bis dahin genutzten Gefährte für die Transporte von Baggern, Aggregaten, schweren Bohrgeräten und Schrottautos gänzlich ungeeignet waren. Die Kontrollen in Sachen Arbeitsschutz und Lebensmitteltransport verliefen ohne Beanstandungen. Ein 37-jähriger Autofahrer aus Russland fiel den Beamten auf, weil sein Fahrzeug keine Kennzeichen hatte. Es stellte sich heraus, dass das Auto weder zugelassen noch versichert war. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er vor Ort eine Sicherheitsleistung von 325 Euro hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Nicht alltäglich war die Bitte eines Brummifahrers aus der Ukraine: Eine Zolldienststelle hatte die Abfertigung seiner Ladung verweigert, weil noch die Bezahlung eines Bußgeldbescheides der Stadt Leverkusen ausstand. Der Mann war verbotenerweise mit seinem 40-Tonner über die für Lkw gesperrte Rheinbrücke gefahren und musste nun ein Bußgeld in Höhe von 1053,50 Euro zahlen. Er bat um sofortige Bezahlung an der Kontrollstelle der Polizei, damit er seinen Gütertransport mit der entsprechenden Zollabfertigung fortsetzen konnte. Nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle konnte der Lkw-Fahrer das Geld in Form einer Sicherheitsleistung vor Ort bezahlen.

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