26.02.2019 – 15:11, Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis (ots)
Die Zeit des Straßenkarnevals steht unmittelbar bevor. Anlass für die Polizei, auf ein paar "Spielregeln" hinzuweisen.
Wir als Polizei möchten, dass alle Jecken im Kreis fröhlich und ausgelassen den Karneval feiern. Und natürlich gehört zu einem Cowboy-Kostüm bei den Kindern auch die Spielzeugpistole.
Unsere Aufforderung richtet sich an die jugendlichen und erwachsenen Besucher von Karnevalsveranstaltungen: Verzichten Sie bei der Wahl Ihrer Kostüme auf Vermummungen und vor allem auf das Tragen von Waffen bzw. Anscheinswaffen. Nicht nur, dass Familien mit Kindern verängstigt und verunsichert werden. Auch die Einsatzkräfte sind gerade an den tollen Tagen hochsensibel und möchten keine Irritationen erleben.
Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Daher wird die Polizei konsequent einschreiten. Neben Sicherstellungen müssen Sie auch mit Bußgeldverfahren rechnen. (rb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
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