Kontrollen des Verkehrsdienstes mit der Hauptzielrichtung Bekämpfung von Ablenkung am Steuer durch elektronische Geräte

POL-MK: Kontrollen des Verkehrsdienstes mit der Hauptzielrichtung Bekämpfung von Ablenkung am Steuer durch elektronische Geräte
27.02.2019 – 11:33, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Lüdenscheid (ots)

Am gestrigen Dienstag, 26.02.2019, in der Zeit von 11:00 Uhr - 16:45 Uhr, führten Beamte des Verkehrsdienstes auf der B 229 in Lüdenscheid erneut Kontrollen mit der Zielrichtung zur Bekämpfung von Ablenkung am Steuer durch Mobiltelefone und andere elektronische Geräte durch.

Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 39 Verkehrsteilnehmer festgestellt, die ihr Mobiltelefon während der Fahrt unerlaubt benutzten - als Konsequenz müssen sie sich auf ein Bußgeld in Höhe von 100 EUR und einen Punkt in Flensburg einstellen.

Besonders erschreckend war, dass den Verkehrsteilnehmern größtenteils nicht bekannt war, dass durch die Gesetzesänderung im Herbst 2017 inzwischen auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen (z.B. Tablets, Diktiergeräte, E-Books), untersagt ist, sofern sie während der Fahrt in die Hand genommen werden. Es befanden sich lediglich neun "Telefonierer" unter den 39 Verkehrssündern.

Neben den zahlreichen Handyverstößen wurden durch die Beamten des Verkehrsdienstes aber auch sonstige Verstöße wie beispielsweise gegen die Gurtpflicht festgestellt.

Eine 19-jährige Verkehrsteilnehmerin aus Dormagen hatte ihre Brille im Handschuhfach mitgeführt, anstatt diese auf der Nase zu tragen. Da die Nutzung einer entsprechenden Sehhilfe aber in ihrem Führerschein vorgeschrieben war, wurde sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR wegen der Missachtung dieser Auflage verwarnt. Sie durfte ihre Fahrt auch erst fortsetzen, nachdem sie die Brille ordnungsgemäß aufgesetzt hatte.

Darüber hinaus wurde ein 46 Jahre alter Verkehrsteilnehmer aus Lüdenscheid angehalten und kontrolliert, der die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation seiner Lenk- und Ruhezeiten nicht vorgenommen hatte. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn und seinen Arbeitgeber wurden eingeleitet.

Der Verkehrsdienst wird zeitnah weitere Schwerpunktkontrollen mit dieser Zielrichtung durchführen.

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