B500 – Holztransporter kommt von der Fahrbahn ab – Folgemeldung

POL-FR: B500 - Holztransporter kommt von der Fahrbahn ab - Folgemeldung
01.03.2019 – 12:48, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)

Die Bergung des verunfallten Lastzuges durch eine Spezialfirma nahm einige Zeit in Anspruch. Die Fahrbahn der B500 musste dazu zum Aufstellen des Kranwagens komplett gesperrt und eine Umleitung durch die Straßenmeisterei eingerichtet werden. Betriebsstoffe sind nicht ausgelaufen. Der Schaden an Lkw und Anhänger wird auf einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag geschätzt. Neben der unfallaufnehmenden Streife des Polizeireviers Titisee-Neustadt, befanden sich auch zwei Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Einsatz.

Der Fahrer des entgegenkommenden silberfarbenen Pkw, möglicherweise ein Pkw, Opel Astra, sowie weitere Unfallzeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Titisee-Neustadt, Tel. 07651/93360, in Verbindung zu setzen.

--------------------------------------------- Erstmeldung vom 28.02.2019

B500 - Holztransporter kommt von der Fahrbahn ab

Freiburg (ots)

Am Donnerstag, 28.02.2019,kurz nach 07.30 Uhr wurde der Polizei auf der B500 ein Verkehrsunfall mit einem Lkw mit Spezialaufbau, der mit Kurzholz beladen war, gemeldet. Nach ersten Ermittlungen zur Unfallursache fuhr der Holztransporter vom Thuner kommend in Richtung Furtwangen. Auf dem leicht ansteigenden Streckenabschnitt vor dem Lachenhäusle kommt dem Lkw ein Pkw entgegen, der in seiner Fahrtrichtung sehr weit links, ab noch nicht über der Mittellinie fuhr. Der Lkw-Fahrer fuhr deswegen seinerseits möglichst weit rechts und geriet mit den rechten Rädern ins Bankett, worauf er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Lkw rutschte über das Bankett und kam ca. ein Meter unterhalb Fahrbahnniveau auf der rechten Seite zu liegen. Fahrzeug und Ladung wurden durch dort befindliche Bäume gehalten. Nach momentanen Informationen sind keine Betriebsstoffe ausgelaufen. Die Bergung von Ladung und Fahrzeug wird noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und eine temporäre Sperrung oder Teilsperrung erforderlich machen. Bis zum Eintreffen der beauftragten Bergungsfirma ist die Fahrbahn noch frei.

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Clemens Winkler
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