04.03.2019 – 17:39, Bundespolizeiinspektion Hamburg, Hamburg (ots)
Am 03.03.2019 um 09.48 Uhr begab sich ein Mann (m.27) im Bahnhof Harburg vom Bahnsteig in die S-Bahngleise und spazierte durch den Tunnel in Richtung der S-Bahnstation Harburg Rathaus.
Ein Zeuge beobachtete das gefE4;hrliche Handeln und setzte einen Notruf ab. Umgehend erreichten zwei Funkstreifenwagen der Bundespolizei sowie DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter zur Streckenabsuche den Einsatzort. Noch vor einer angeordneten Streckensperrung und Stromabschaltung der Stromschienen, entdeckte ein Triebfahrzeugführer einer fahrenden S-Bahn (S3) den "Gleisgänger" im Tunnelbereich. Durch eine Schnellbremsung konnte ein Überfahren des 27-Jährigen verhindert werden.
Nach Überprüfung der Personalien und einer eingehenden Belehrung über die Gefahren im Bahnbereich wurde der Mann entlassen. Ein entsprechendes OWI-Verfahren wurde gegen den Mann eingeleitet.
Die entsprechende S-Bahnstrecke musste für die Einsatzmaßnahmen für ca. 10 Minuten gesperrt werden.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen.
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten! Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern auch Helfer und Reisende. Triebfahrzeugführer können mit ihren S-Bahnzügen nicht ausweichen und trotz eingeleiteter Schnellbremsungen oftmals einen Unfall nicht mehr verhindern."
Pressesprecher
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Bundespolizeiinspektion Hamburg