Autobahnpolizei Ahlhorn: Kontrolle eines Fahrzeugs auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst +++ Konsequenzen nicht nur für den Fahrzeugführer

POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Kontrolle eines Fahrzeugs auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst +++ Konsequenzen nicht nur für den Fahrzeugführer
05.03.2019 – 09:20, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)

Mehrere Konsequenzen hatte die Kontrolle eines Fahrzeugs, das Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn am Montag, 04. März 2019, 21:30 Uhr, auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst aufgefallen war.

Der BMW war mit nur einem Insassen besetzt und auf der B75 zwischen dem Dreieck Delmenhorst und der der Anschlussstelle Huchting unterwegs. Die Beamten entschlossen sich zur Kontrolle, die auf dem Gelände einer Tankstelle durchgeführt wurde.

Der Fahrzeugführer, ein 34-jähriger Bremer, händigte den Beamten dabei Ausweisdokumente und die Zulassungsbescheinigung des Pkws aus. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den Mann eine Fahrerlaubnissperre bestand und er somit nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt war.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt.

Um trotzdem nach Hause zu kommen, verständigte der 34-Jährige einen Bekannten, der zum Tankstellen-Gelände gebracht wurde. Bevor der Bekannte die Fahrt mit dem BMW fortsetzen durfte, sollte er einen Führerschein vorweisen. Das konnte der 24-jährige Bremer nicht. Die Überprüfung ergab stattdessen, dass gegen ihn Haftbefehle vorlagen.

Er hat unter anderem wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und begangener Wohnungseinbrüche eine Haftstrafe von über zwei Jahren abzusitzen. Der Haftbefehl wurde nach Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde vollstreckt. Der 24-Jährige wurde am Dienstag, 05. März 2019, gegen 01 Uhr, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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