Bußgeld oder Einziehung von Taterträgen? – Fernfahrerstammtisch informiert über Vermögensabschöpfung im Güterverkehr

POL-ROW: Bußgeld oder Einziehung von Taterträgen? - Fernfahrerstammtisch informiert über Vermögensabschöpfung im Güterverkehr
07.03.2019 – 16:22, Polizeiinspektion Rotenburg, Sittensen BAB 1 (ots)
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Immer mehr Güter werden auf der Straße fortbewegt. Immer mehr Lkw fahren dafür auf den Straßen. Die Konkurrenzsituation verschärft sich bei den Speditionen. So wird immer häufiger zu regelwidrigen Methoden gegriffen, die sowohl den Lkw-Fahrer als auch den Verkehr immer mehr belasten. Aber wie kann dieser Entwicklung Einhalt geboten werden? Was für Möglichkeiten haben die Polizei und die Behörden, um die Lkw-Fahrer zu schützen und die Regelverstöße nachhaltig zu reduzieren?

Diese Fragen behandelte der 171. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg am vergangenen Mittwochabend an der Rastanlage Ostetal (Süd), direkt an der BAB 1.

Als Referent konnte Polizeikommissar Plümpe von der Autobahnpolizei Sittensen gewonnen werden. Dieser befasst sich seit einigen Jahren mit Vermögensabschöpfungen im Güterverkehr und konnte so durch die vielen Erfahrungen aus seiner täglichen Arbeit aus seinem umfangreichen Erfahrungsschatz zum Thema berichten.

Einleitend klärte PK Plümpe die 29 Teilnehmer darüber auf, was überhaupt eine Vermögensabschöpfung ist und wie der rechtliche Hintergrund dazu aussieht. Schon 1986 wurde Möglichkeiten im Ordnungswidrigkeitengesetz geschaffen, um den illegalen Vermögensvorteil abzuschöpfen. Im Frühjahr 2017 wurde dann eine bundesweite Projektgruppe Vermögensabschöpfung im OWiG eingesetzt, mit dem Ziel, die Sachbearbeitung, die Berechnung und die Statistik zu vereinheitlichen. Bei der Vermögensabschöpfung geht es darum, den rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil einzuziehen.

Polizeikommissar Plümpe zeigte daraufhin anhand von vielen Beispielen, wie dieser Vermögensvorteil aussehen könnte. So kann durch die Einsparung eines kostenintensiveren Fahrzeuges mit mehr Ladekapazität, die Einsparung von zusätzlichen Fahrten, die Einsparung entsprechender Genehmigungskosten oder die Einsparung geeigneter Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten ein rechtswidriger Vermögensvorteil verschafft werden.

Die Vermögensabschöpfung soll durchgeführt werden, um die Fairness im Wettbewerb wiederherzustellen. Verstöße sollen angemessen geahndet werden. Die Verantwortlichen und nicht die Fahrer sollen bestraft werden. Das Ziel ist, dass sich die Vorteilsverschaffung nicht mehr lohnen soll.

Wie vielfältig die Verstöße zur Vorteilsverschaffung sein können, zeigte PK Plümpe anhand mehrerer Beispiele und Bilder. So kann der Vermögensvorteil bei einer Überladung, bei der Überhöhe, bei einem Auflagenverstoß, bei technischen Mängeln, beim Sonntagsfahrverbot, bei Verstößen bei Lebendtiertransporte oder bei Verstößen bei Gefahrgut / Abfalltransporte auftreten.

Um den neugieren Teilnehmern zu zeigen, dass sich die Vermögensabschöpfung auch tatsächlich lohnt, wurden einige Berechnungsbeispiele vorgestellt. Hier wurde der Unterschied zwischen der Ahndung eines Bußgeldes und der Einziehung des Vermögensvorteils aufgezeigt. Der ein oder andere aufmerksame Zuhörer kam gar nicht mehr aus dem Staunen heraus, wie groß der Unterschied zwischen normalem Bußgeld und Vermögensabschöpfung ist.

Abschließend ließ Polizeikommissar Plümpe die Zuhörer an seinem persönlichen Erfahrungsschatz teilhaben und zeigte zahlreiche Beispiele mit vielen Bildern aus seinem eigenen Fundus. Einige Teilnehmer schlugen dann doch die Hände über dem Kopf zusammen als sie sahen, wie einige Sattelzüge von ihren Disponenten auf die Straße geschickt werden.

Viele Fragen am Ende des Vortrages zeigten dem Moderatorenteam des Fernfahrerstammtisches wie interessiert dieses Thema durch die Teilnehmer verfolgt worden ist. PK Plümpe und PHK Schilling konnten alle Fragen zufriedenstellend beantworten, so dass dieser Fernfahrerstammtisch wieder einmal ein voller Erfolg war.

Begleitet wurde dieser Fernfahrerstammtisch diesmal von einem Fernsehteam, das all die interessanten Momente im Verlauf des Abends einfing. Hier und da wurden auch Interviews geführt, die die Stimmung der Teilnehmer widerspiegeln

Der nächste Fernfahrerstammtisch findet am 03.04.2019, mit dem Thema "Tatort Autobahn" wieder an der Rastanlage Ostetal in Fahrtrichtung Hamburg, statt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
-ESD BAB Sittensen-
PK Alexander Plümpe
Telefon: 04282 / 59414 0
E-Mail: fernfahrerstammtisch@pd-lg.polizei.niedersachsen.de