10.03.2019 – 10:43, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Am frühen Samstagabend fuhr ein 18-jähriger Fahranfänger mit seinem Fiat die B465 von Mühlhausen kommend in Richtung Hetzisweiler. Aufgrund zu hoher Geschwindigkeit und eines Fahrfehlers schleuderte er nach links über die Gegenfahrbahn, überschlug sich und kam auf dem Dach zu liegen. Zeitgleich kam dem schleudernden Fiat ein Alfa entgegen, der nur knapp von dem Fiat verfehlt wurde. Der 18-jährige und sein 17-jähriger Beifahrer wurden leichtverletzt in umliegende Krankenhäuser gebracht. Am Fiat entstand etwa 2000 Euro Sachschaden. Durch aufgewirbeltes Erdreich wurde der Alfa leicht beschädigt. Den Fahranfänger erwartet nun ein Strafverfahren und führerscheinrechtliche Maßnahmen.
In der Probezeit, den ersten 2 Jahren nach der Führerscheinprüfung, gelten für Fahranfänger besondere Regeln. Erhebliche Verkehrsverstöße können von der Anordnung eines Aufbauseminars und einer Verlängerung der Probezeit auf bis zu 4 Jahre, bis hin zur verkehrspsychologischen Beratung oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Zeit führen. +++++++++++++++++++++++++++
Polizeiführer vom Dienst (Deeg), 0444417, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/