12.03.2019 – 13:06, Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Kreis Neuss / Grevenbroich (ots)
Am Montagabend (11.03.) klingelten vier Männer an der Haustür einer Seniorin in Grevenbroich-Neukirchen. Das Quartett hatte einige Tage zuvor bei der älteren Dame Handwerksarbeiten in der Garageneinfahrt erledigt.
Weil die über 80-Jährige von einem seriösen Angebot ausging, ließ sie die Leistungen durchführen. Mehr als 2.500 Euro verlangten die Handwerker dann plötzlich für ihre Tätigkeiten, eine ordentliche Rechnung für die Arbeiten gab es nicht. Da die Grevenbroicherin zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht über genügend Bargeld verfügte, einigte man sich auf ein weiteres Treffen, um die restliche Summe zu begleichen.
Nachdem zwischenzeitlich ein enger Familienangehöriger von dem "windigen Geschäft" erfahren hatte, informierte dieser richtigerweise die Polizei und erstatte Anzeige. Gemeinsam wartete man auf die vermeintlichen Handwerker, die augenscheinlich "Pfusch" abgeliefert hatten.
Tatsächlich erschien die Truppe am Montagabend (11.03.), gegen 18:30 Uhr, und forderte den fälligen Restbetrag ein.
Bei der Überprüfung der reisenden Briten, im Alter von 14, 17, 21 und 22 Jahren, stellte sich heraus, dass gegen den Ältesten ein Haftbefehl, wegen eines Verkehrsverstoßes, vorlag. Er wurde festgenommen. Nach Zahlung einer Geldstrafe konnte er wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Kriminalpolizei hat im vorliegenden Fall die Ermittlungen hinsichtlich Verdacht des Leistungsbetruges aufgenommen.
Vor unseriösen Handwerkern, die ihre Dienste im Rahmen sogenannter "Haustürgeschäfte" anbieten, warnt die Polizei. Seriöse Handwerker stellen ihre Arbeiten in Rechnung und lassen sich die Dienstleistung nach vollbrachter Arbeit per Überweisung bezahlen. Zahlungen in Bar gelten in der Branche als unüblich, erst recht niemand "schickt" seinen Kunden zur Bank! In der Regel stellen die Betriebe nach Ende der Arbeiten eine Rechnung aus, die dem Kunden im Nachhinein zukommt und von ihm noch geprüft werden kann. Wer unseriöse Dienste an der Haustür anbietet, fehlerhafte Arbeiten verrichtet oder überteuerte Rechnungen ausstellt, begeht mitunter eine Straftat. Der Tatbestand reicht von Wucher bis hin zu Betrug. Informieren Sie die Polizei, wenn Ihnen derartige Dienstleistungen an der Haustür angeboten werden. Oft sind insbesondere ältere Menschen Opfer dieser Masche.
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