13.03.2019 – 16:15, Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Sankt Augustin (ots)
Mit richterlichem Beschluss wird die Aufzeichnung eines Telefonates zwischen einem falschen Polizisten und seinem Opfer zur Fahndung veröffentlicht. Die Polizei fragt: Wer kennt die Stimme des Mannes der sich als Kommissar Weber ausgibt und kann Angaben zur tatsächlichen Identität des Betrügers machen? Der Täter hatte sich Anfang Dezember 2018 bei seinem späteren Opfer aus Sankt Augustin gemeldet und sich als Kriminaloberkommissar Weber aus Bonn ausgegeben. Er suggerierte der Angerufenen, dass ihr Geld in Gefahr sei weil Kriminelle es stehlen wollen. Mitte Dezember kam es dann zur Übergabe eines fünfstelligen Geldbetrages an die Betrüger, damit diese das Geld sicher in Verwahrung nehmen können. Trotzdem hörten die permanenten Anrufe des falschen Beamten Weber nicht auf und die Geschädigte wurde weiterhin massiv bedrängt und verängstigt. Es gelang ihm weitere Informationen über die Vermögensverhältnisse der Frau zu erhalten. Durch die fortgesetzte Einschüchterung sah sich die Sankt Augustinerin dann gezwungen, Anfang 2019 einen Aktienfond aufzulösen. Die Hausbank der Geschädigten schöpfte Verdacht und schaltete in Absprache mit der Frau die Polizei ein. Zu einer Geldübergabe ist es in der Folge nicht mehr gekommen. Es liegen jedoch Telefonaufzeichnungen vor, in denen der falsche Kriminaloberkommissar Weber mit Kontrollanrufen überprüft, ob sich sein Opfer zwischenzeitlich an die Polizei gewandt hat. Aufgrund der dauerhaften Überwachung wurden die Diebe irgendwann misstrauisch und ließen von der weiteren Tat ab. Einer dieser aufgezeichneten Kontrollanrufe wird nun auf richterlichen Beschluss veröffentlicht, da der Tatverdächtige eine markante Stimme hat und mit rheinischem Dialekt spricht. Die Stimme des Opfers wurde zu ihrem Schutz verfremdet. Zur Aufzeichnung: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/artikel/fahndung-nach-telefonbetrug Hinweise zur Identität des Anrufers nimmt die Polizei in Sankt Augustin unter der Telefonnummer 02241 541-3321 entgegen. Das Thema "Betrug durch falsche Polizisten am Telefon" ist immer noch aktuell. Allein gestern (12.03.2019) sind aus dem Bereich Much 32 Anrufe von Telefonbetrügern gemeldet worden. Erfolgreich war jedoch keines der Telefonate. Sprechen Sie mit ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten darüber, wie sie sich vor der Abzocke schützen können: > Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.
> Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen. Beenden Sie das Gespräch, in dem Sie den Hörer auflegen oder auf Ihrem Mobiltelefon die entsprechende Taste drücken. Rufen Sie dann unmittelbar die Polizei unter 110 an und schildern Sie den Sachverhalt.
> Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
> Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
> Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Die Polizei wird Sie niemals auffordern, Wertsachen und Geld an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben.
> Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige. (Bi)
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