13.03.2019 – 16:01, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
Polizei stellt im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in sog. Fahrradstraßen immer wieder Unsicherheiten bei den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern fest.
"Geschwindigkeitsbegrenzungen werden oftmals ignoriert oder es wird mit viel zu geringem Abstand überholt" so die Beobachtung von Dominik Tjaden Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Es kam auch schon zu Gefährdungen von Radfahrerinnen und Radfahrern: "Zum Beispiel wurden Kinder, die nebeneinander fahren, durch viel zu enges Überholen gefährdet" moniert der Verkehrssicherheitsberater. "Gerade in Fahrradstraßen ist das nebeneinander Fahren jedoch ausdrücklich erlaubt!" betont Tjaden. Die Polizei klärt im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit auf:
Dürfen Kraftfahrzeugführer überhaupt eine Fahrradstraße benutzen?
Antwort: Grundsätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen verboten, Ausnahme: Es wird durch Zusatzzeichen erlaubt (z.B. Zeichen: "Anlieger frei"), so Tjaden.
Wie schnell dürfen denn Kraftfahrzeugführerinnen und -führer überhaupt fahren, wenn es erlaubt ist? Antwort: Nur mit "mäßiger" Geschwindigkeit, max. 30 km/h, jedoch muss die Geschwindigkeit an den Radverkehr entsprechend angepasst werden. Im Zweifel heißt das, dass man bei einer unübersichtlichen Situation - etwa an einem parkenden Auto und entgegenkommendem Fahrrad - auch mal anhalten muss.
Dürfen eigentlich Radfahrer in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren? Antwort: Selbstverständlich! Gerade dafür wurden Radfahrstraßen entwickelt, um immer mehr Menschen dazu anzuregen aufs Rad umzusatteln. Sogenannte Fahrradstraßen sollen unter anderem die Fortbewegung auf zwei Rädern attraktiver machen.
Worauf muss ich besonders achten, wen ich mit meinem Pkw anhalte? Antwort: Gerade beim Öffnen der Autotüren sollte man besonders auf den nachfolgenden Verkehr achten.
Hier noch einmal die wichtigsten Regeln in einer Fahrradstraße:
Eine Fahrradstraße ist eine grundsätzlich für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie dient der Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs.
Fahrradstraßen werden nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 ausgewiesen.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:
Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt!
Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch in Fahrradstraßen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern benutzen müssen und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr den Gehweg benutzen dürfen.
Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, steht als Ansprechpartner rund um das Thema Verkehr und insbesondere zu den möglichen Fragen zu einer Fahrradstraße unter der Rufnummer 04421/942-109 bzw. per E-Mail vsb@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 04421/942-104
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