Staatsanwaltschaft Stuttgart, Polizei Köln, Bundespolizei und Polizei Stuttgart geben bekannt: Falsche Polizeibeamte – drei Tatverdächtige in Haft

POL-S: Staatsanwaltschaft Stuttgart, Polizei Köln, Bundespolizei und Polizei Stuttgart geben bekannt: Falsche Polizeibeamte - drei Tatverdächtige in Haft
14.03.2019 – 10:57, Polizeipräsidium Stuttgart, Stuttgart/Köln (ots)

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Polizei Stuttgart haben Beamte am vergangenen Sonntag (10.03.2019) drei Tatverdächtige im Alter von 31, 35 und 52 Jahren bei Köln sowie am Stuttgarter Flughafen festgenommen. Die Männer werden verdächtigt, mit der Betrugsmasche "Falsche Polizeibeamte" einen hohen fünfstelligen Geldbetrag erbeutet zu haben. Derzeit gehen die Ermittler davon aus, dass sich die Tatverdächtigen in unterschiedlicher Besetzung in Stuttgart-Mühlhausen und in Stuttgart-Plieningen einen Goldbarren sowie Goldmünzen in Wert von insgesamt mehreren Zehntausend Euro haben aushändigen lassen (siehe Pressemitteilung vom 06.02.2019). Auf Veranlassung der Polizei Stuttgart nahmen Kriminalbeamte der Polizei Köln die beiden 31 und 52 Jahre alten Männer am frühen Sonntagmorgen gegen 02.50 Uhr in einem Audi auf der Autobahn 3, Höhe Autobahndreieck Köln-Heumar, fest. Bei der Durchsuchung des Wagens fanden die Beamten mehrere Tausend Euro Bargeld sowie zwei einsatzbereite Schreckschusswaffen. Das Bargeld stammt offenbar aus einem kurz zuvor stattgefundenen Betrug aus dem Raum Garmisch-Partenkirchen. Dort sollen sich die beiden Tatverdächtigen am 09.03.2019 als Polizeibeamte ausgegeben und eine 68-Jährige um ihr Erspartes gebrachten haben. Beamte des Kriminaldauerdienstes nahmen gemeinsam mit den Beamten der Bundespolizei den dritten 35-jährigen Komplizen noch am Sonntagvormittag nach seiner Landung aus Berlin in Stuttgart am Flughafen fest. Der 31-jährige türkische Tatverdächtige, der 35-jährige deutsche Tatverdächtige sowie der 52 Jahre alte italienische Tatverdächtige wurden am Montag (11.03.2019) mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehle erließ.

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