14.03.2019 – 10:35, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 16.45 Uhr war eine 21-Jährige in der Schlechtenfelder Straße in Richtung Ehingen unterwegs. Als sie mit ihrem Opel links in die Weiherstraße abbiegen wollte rammte sie ein Ford. Mit dem war eine 70-Jährige aus der Weiherstraße heraus gefahren. Beide Fahrerinnen trugen leichte Verletzungen davon. Der Ford war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf rund 6.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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