1. Nachtrag vom 15.03.2019
15.03.2019, PP München
1. Nachtrag vom 15.03.2019
373. Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte
Die Staatsanwaltschaft München II führt zusammen mit dem Polizeipräsidium München seit Ende November Ermittlungen wegen eines möglichen Sexualdelikts. Dieses steht im Zusammenhang mit einem privaten Lokalbesuch von Polizeibeamten im Landkreis Miesbach. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Fall sind vorerst abgeschlossen, der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft vorgelegt. In diesem Rahmen ist seit Mitte Dezember ein Beamter des BLKA suspendiert. Nähere Auskünfte bzgl. dieses Ermittlungsverfahrens obliegen der Staatsanwaltschaft München II. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das private Handy eines Polizeibeamten der 3. Einsatzhundertschaft (Unterstützungskommando - USK) der Münchner Polizei, der im oben genannten Verfahren als Zeuge geführt wird, bis in den Februar dieses Jahres ausgewertet. Dabei wurden im überwiegend privaten sowie unkritischen Kommunikationsverlauf einer App mit anderen aktiven und ehemaligen Angehörigen seines Zuges vereinzelte Medieninhalte festgestellt, die eine straf- bzw. dienstrechtliche Bewertung erfordern. Die Leitungsebene weder der Dienststelle noch des Einsatzzuges war in diese Kommunikation eingebunden. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom BLKA, Sachgebiet 131 - interne Ermittlungen - durchgeführt. Hierbei wird konkret u.a. das Teilen von zwei auf Youtube zugänglichen Videos in der App hinsichtlich möglicher antisemitischer Aspekte (keine Gewaltvideos) überprüft. Auch die Benutzung eines Distanz-Elektro-Impuls-Geräts (sog. „Taser“) gegenüber anderen Kollegen des USK im Rahmen der Ausbildung an diesem Gerät, entgegen der klaren dienstlichen Weisung, keine Selbstversuche durchzuführen, wird einer Überprüfung unterzogen. Außerdem wurde im Fotoarchiv des Handys ein Foto von einer Hakenkreuzschmiererei auf einem Betonsockel in einem Münchner Park gefunden. Auch hier wird aktuell eine mögliche Strafbarkeit geprüft. Nähere Auskünfte zu diesen Ermittlungsverfahren obliegen der Staatsanwaltschaft München I. In diesem Kontext wurden sofort mit Bekanntwerden der ersten Verdachtslage beginnend mit dem 08.02. sukzessive insgesamt vier Beamte des USK München, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, und ein Beamter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom Dienst suspendiert. Weitere acht Beamte des gleichen Einsatzzuges und ein Beamter des SEK wurden wegen ihrer Äußerungen im Kommunikationsverlauf der App, die jedoch unterhalb einer Strafbarkeit liegen, aus ihren Einheiten genommen und müssen seit dem 01.03. ihren Dienst auf anderen Dienststellen außerhalb geschlossener Einheiten verrichten. Ihre Beiträge werden dienstrechtlich überprüft und wurden bereits der Staatsanwaltschaft München I zur Kenntnis gegeben.Die Reaktion des PP München, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zeigen, dass hinsichtlich derartiger Verhaltensweisen eine hohe Sensibilität herrscht und bereits bei einem ersten Verdacht sofort die notwendigen straf- und dienstrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.Polizeipräsident Andrä: „Das in den ersten Ermittlungsergebnissen festgestellte Verhalten ist völlig inakzeptabel und ansehensschädigend. Auf eine derartige Verhaltensweise haben wir schnell und konsequent reagiert. Dies werden wir auch künftig tun.“