HL – St. Lorenz : 20 Verstöße aufgrund von Handynutzung während der Fahrt

POL-HL: HL - St. Lorenz : 20 Verstöße aufgrund von Handynutzung während der Fahrt
15.03.2019 – 14:16, Polizeidirektion Lübeck, Lübeck (ots)

Im Rahmen der TISPOL-Kontrollwoche mit dem Schwerpunkt "Gurt und Handy" wurden am Mittwoch (13. März 2019) in Lübeck St. Lorenz 90 Fahrzeuge kontrolliert. 20 Verkehrsteilnehmer nutzten ihr Handy während der Fahrt, 13 Fahrerinnen und Fahrer waren nicht angeschnallt.

Den gesamten Mittwoch über kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers in ihrem Zuständigkeitsbereich circa 90 Verkehrsteilnehmer. Die Einsatzkräfte hatten einerseits stationäre Kontrollstellen an unterschiedlichen Standorten eingerichtet und sie kontrollierten zudem mobil in ganz Lübeck St. Lorenz und den angrenzenden Gebieten. Dabei wurden 20 Verstöße aufgrund von nicht erlaubter Handynutzung während der Fahrt festgestellt, 13 Fahrerinnen und Fahrer waren zudem nicht angeschnallt. Die Beamten fertigten zudem drei Anzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und auch eine Anzeige wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Wegen des Widerstandes muss sich ein besonders uneinsichtiger Verkehrsteilnehmer verantworten. Der 36-jährige Lübecker war den Beamten in der Straße Bei der Lohmühle aufgefallen, als er während der Fahrt sein Smartphone nutzte. Zudem beförderte er ein Kind ohne zusätzliche Sitzerhöhung in seinem PKW. Nach der erfolgten Kontrolle entfernte sich der Mann zunächst, kam dann jedoch kurze Zeit später zu den Beamten zum Kontrollort zurück. Dort schrie er die Einsatzkräfte an und beschwerte sich, dass sie ihm den "Tag versaut hätten". Der Mann beruhigte sich nicht und entfernte sich auch nicht trotz eines Platzverweises. Schließlich griff er die Beamten tätlich an. Der weitere Weg führte ihn in Handschellen auf das Revier. Der Lübecker muss nun nicht nur mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt beim Kraftfahrtbundesamt rechnen, sondern gegen ihn wird auch wegen Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

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