Präsidiumsübergreifende Schwerverkehrskontrollen


16.03.2019, PP Unterfranken
Präsidiumsübergreifende Schwerverkehrskontrollen
BURGPREPPACH, LKR. HASSBERGE. Am Freitagvormittag führte die Polizeiinspektion Ebern auf der B 303 im Gemeindebereich Burgpreppach eine Schwerlastkontrolle durch. Unterstützt wurde sie hierbei vom Schwerlastkontrolltrupp der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck und der Verkehrspolizei Coburg.

Auf der Bundesstraße 303 werden im Rahmen der streckenbezogenen Verkehrsüberwachung regelmäßig überregionale und somit auch dienststellenübergreifende Verkehrskontrollen durchgeführt. Ziel bei den Kontrollen mit streckenbezogenen Bezug ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit über ganze Streckenabschnitte. Dazu gehören neben allgemeinen Verkehrskontrollen auch Geschwindigkeitskontrollen sowie Schwerverkehrskontrollen. Die Bundesstraße 303 ist eine von 14 unterfränkischen Strecken auf denen dieses Konzept zur Anwendung kommt.Schon auf der Anfahrt zur Kontrolle fiel einer Polizeistreife ein bulgarischer Autotransporter auf, da er für einen Lkw sehr schnell unterwegs war. Bei der Anhaltung und Auswertung des digitalen Kontrollgeräts im Lkw zeigte sich eine aufgeschriebene Geschwindigkeit von 94 km/h. Für Lkw über 7,5 t sind aber maximal 60 km/h erlaubt. Eine Bußgeldanzeige ist die Folge. Da der Fahrer keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, musste er sein Bußgeld inkl. Gebühren und Auslagen gleich vor Ort hinterlegen. Insgesamt sechs weitere Lkw-Fahrer begangen den gleichen Verstoß. Geschwindigkeiten zwischen 89 und 94 km/h wurden ausgelesen. Bei einem Lkw aus dem Landkreis Coburg wurde festgestellt, dass er nachts ab 03.00 Uhr über eine Strecke von 130 km ohne Fahrerkarte gefahren war. Die Ausrede des Fahrers, dass es sich um eine „Werkstattfahrt“ gehandelt habe, stieß bei den Beamten auf wenig Einsicht. Bei dem Fahrzeug lies auch die restliche Sorgfalt zu wünschen übrig. Die Hauptuntersuchung und auch die Prüffrist für das digitale Kontrollgerät waren überschritten. Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung waren die Folge. Ohne Karte war noch ein weiterer Lkw unterwegs. Für ca. eine halbe Stunde, über eine Distanz von 21 km, wurde das Fahrzeug ohne eingesteckte Fahrerkarte gefahren. Weitere Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz wurden bei anderen Lkw festgestellt. Ein Fahrer aus Thüringen wird angezeigt, da er mehrfach bis zu vier Stunden die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit verkürzt hatte. Auch nach dem Güterkraftverkehrsgesetz gab es Anzeigen. Ein Lkw-Lenker mit Firmensitz Schweinfurt war mit einer Erlaubnis zum Güterverkehr der Stadt Essen unterwegs. Zwei weitere Brummifahrer konnten keine entsprechenden Papiere zur beförderten Ladung vorweisen und werden angezeigt.Bei einem Lkw-Lenker aus dem Landkreis Bamberg wurde an seinem gewerblich genutzten Lkw mit hydraulischen Kran die letzte Prüfung des Kranes im Jahr 2011 durchgeführt. In diesem Fall geht eine Bußgeldanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft. Kleinere Verstöße mit Verwarnungsgeld, Mitteilungen über Fahrzeugmängel und Kontrollaufforderungen waren ebenso Bestandteil der polizeilichen Kontrollen.