Boostedt, Neumünsterstraße, Landesunterkunft / 29-Jähriger kommt nach Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in den Polizeigewahrsam

POL-SE: Boostedt, Neumünsterstraße, Landesunterkunft / 29-Jähriger kommt nach Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in den Polizeigewahrsam
18.03.2019 – 15:09, Polizeidirektion Bad Segeberg, Bad Segeberg (ots)

Am Sonntag, den 17.03.2019, kam ein 29-Jähriger nach einer Sachbeschädigung und einem Hausfriedensbruch gegen 00:40 Uhr in den Polizeigewahrsam. Der albanische Bewohner der Landesunterkunft (LUK) Neumünster hatte etwa eine Stunde zuvor eine Tür im Treppenhaus eines Wohngebäudes in der Luk Boostedt eingetreten und eine weitere bereits beschädigte Tür durch Gegenschlagen noch mehr beschädigt. Er konnte kurze Zeit später durch die Polizei gestellt werden. Wie sich herausstellte, war er auf das Gelände der LUK gelangt, indem er über den Zaun geklettert war. Die Polizeibeamten brachten den 29-Jährigen vom Gelände. Außerdem wurde ein Strafverfahren eingeleitet, ein Platzverweis erteilt und eine Gewahrsamnahme angedroht, falls er wieder das Gelände der LUK Boostedt betreten sollte. Nur wenige Minuten nach Erteilung des Hausverbots befand er sich bereits erneut auf dem Gelände der LUK Boostedt. Hier schlug er gegen einen besetzten Streifenwagen, worin sich ein in Gewahrsam genommener 18-Jähriger aus Albanien befand, und griff einen Polizeibeamten mit Fäusten an. Die Polizeibeamten brachten ihn mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und nahmen ihn in Polizeigewahrsam. Während des Transports im Streifenwagen öffnete der Albaner, trotz auf dem Rücken gefesselter Hände, den Sicherheitsgurt und trat mehrfach gegen die Innenverkleidung und die Scheiben des Dienstfahrzeugs. Zu Beschädigungen kam es dabei nicht. Gleichwohl wurde der Beschuldigte nun auf dem Boden des Dienstfahrzeugs durch zwei Beamte fixiert, um Beschädigungen und Verletzungen durch Tritte zu verhindern. Währenddessen spuckte der 29-Jährige auf die Polizisten und beleidigte diese. Im Gewahrsamstrakt klagte der Albaner über starke Schmerzen im Fußgelenk. Daraufhin brachten Rettungskräfte ihn für weitere Untersuchungen in ein Krankenhaus. Der Polizeigewahrsam blieb dem 29-Jährigen dadurch erspart, allerdings muss er sich jetzt auch noch wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und Beleidigung verantworten.

Der 18-jährige Albaner war in den Polizeigewahrsam genommen worden, weil er zuvor randaliert hatte. Hierbei hatte er eine Klingel beschädigt und gegen einen Streifenwagen getreten, der unbeschädigt blieb. Alle eingesetzten Polizeibeamten blieben unverletzt.

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