Bagatellschäden sind keine Bagatelle – Unfallflucht ist eine Straftat


21.03.2019, PP Oberfranken
Bagatellschäden sind keine Bagatelle – Unfallflucht ist eine Straftat
OBERFRANKEN. Etliche Fälle von Unfallflucht mussten unsere Kolleginnen und Kollegen am Mittwoch aufnehmen. Meistens entstand zwar geringer Sachschaden, allerdings musste die Polizei in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einleiten.

Ob beim Rangieren, Ausparken oder im Begegnungsverkehr. Oft schätzen die Fahrer die Umrisse des eigenen Fahrzeugs falsch ein und beschädigen dadurch andere. Deren Fahrzeughalter bleiben leider auf ihrem Schaden sitzen, weil sich in vielen Fällen die Unfallbeteiligten nicht um die Schadensregelung kümmern und einfach weiter fahren. Dabei gilt: Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch Anwesenheit ermöglichen. Auch ein Hinweiszettel reicht hier nicht aus.Die Folgen einer Unfallflucht sind nicht ohne: Strafrechtliche Ermittlungen, gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis und mögliche Konsequenzen der Versicherung.Am Mittwoch kam es in Oberfranken zu einigen derartigen Fällen. Abgefahrene Spiegel, zerbrochene Rückleuchten, eingedellte Kotflügel und Lackschäden. In allen Fällen laufen jetzt Ermittlungen wegen Unfallflucht.