„Richtig trifft Falsch“ oder „Ein Ausflug zum TÜV“

POL-MK: "Richtig trifft Falsch" oder "Ein Ausflug zum TÜV"
22.03.2019 – 06:15, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Plettenberg (ots)
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Zwei Verkehrsteilnehmer hatten am Montag dasselbe Ansinnen: Sich eine TÜV-Plakette in Plettenberg-Teindeln zu besorgen. Jedoch gingen sie unterschiedlich an den Sachverhalt heran. Kern ihres Problems: Ich benötige eine neue Hauptuntersuchung, um mein abgemeldetes Auto zulassen zu können.

Richtig: Ich nehme einen Anhänger. Darauf packe ich meinen 5er BMW. Alternativ beachte ich die Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Falsch: Ich fahre mit meinem nicht zugelassen VW Lupo ohne Kennzeichen und ohne Versicherung zum TÜV.

So traf sich "Richtig" und "Falsch" also am Montag beim TÜV. "Falsch" äußerte, dass ihm die Fahrt irgendwie eh nicht so geheuer war. "Richtig" freut sich, weil er vorschriftsmäßig gehandelt hatte.

Alternativ zum Aufladen des nicht zugelassenen Autos auf einen Anhänger besteht noch eine weitere Möglichkeit. Der §10 Abs. 4 FZV regelt, welche Vorgaben bestehen, die für Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum möglich sind:

   1. Es muss eine Versicherungsbestätigung vorhanden sein. Auf 
      dieser muss vermerkt sein, dass auch Fahrten gem. § 10 FZV 
      abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt
      möglich.
   2. Bei der Zulassungsbehörde muss ein Kennzeichen vorab zugeteilt 
      werden. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und 
      es dürfen Fahrten ausgeführt werden. Dieses Kennzeichen muss 
      geprägt werden und muss an das Fahrzeug angebracht werden (ja, 
      ungestempelt ist dann möglich).
   3. Das evtl. alte und entwertete Kennzeichen darf nicht benutzt 
      werden, da dieses durch die Zulassungsstelle zwischenzeitlich 
      wieder vergeben sein kann.
   4. Sind o.g. Vorgaben erfüllt, dürfen alle Fahrten, die im 
      Zusammenhang mit der Zulassung stehen (auf direktem Wege zur 
      Werkstatt; aber keine Ersatzteilbeschaffung in München o.ä. / 
      Hauptuntersuchung / Zulassungsstelle) unternommen werden. 

Die Folgen für "Falsch": u.a. Strafanzeige wegen Fahren ohne Pflichtversicherung. Wermutstropfen für "Richtig": Die Anhängelast war um 17% überschritten und der BMW war unzureichend auf dem Anhänger gesichert.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder 1221
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw