22.03.2019 – 06:15, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Plettenberg (ots)
Zwei Verkehrsteilnehmer hatten am Montag dasselbe Ansinnen: Sich eine TÜV-Plakette in Plettenberg-Teindeln zu besorgen. Jedoch gingen sie unterschiedlich an den Sachverhalt heran. Kern ihres Problems: Ich benötige eine neue Hauptuntersuchung, um mein abgemeldetes Auto zulassen zu können.
Richtig: Ich nehme einen Anhänger. Darauf packe ich meinen 5er BMW. Alternativ beachte ich die Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Falsch: Ich fahre mit meinem nicht zugelassen VW Lupo ohne Kennzeichen und ohne Versicherung zum TÜV.
So traf sich "Richtig" und "Falsch" also am Montag beim TÜV. "Falsch" äußerte, dass ihm die Fahrt irgendwie eh nicht so geheuer war. "Richtig" freut sich, weil er vorschriftsmäßig gehandelt hatte.
Alternativ zum Aufladen des nicht zugelassenen Autos auf einen Anhänger besteht noch eine weitere Möglichkeit. Der §10 Abs. 4 FZV regelt, welche Vorgaben bestehen, die für Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum möglich sind:
1. Es muss eine Versicherungsbestätigung vorhanden sein. Auf dieser muss vermerkt sein, dass auch Fahrten gem. § 10 FZV abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt möglich. 2. Bei der Zulassungsbehörde muss ein Kennzeichen vorab zugeteilt werden. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen Fahrten ausgeführt werden. Dieses Kennzeichen muss geprägt werden und muss an das Fahrzeug angebracht werden (ja, ungestempelt ist dann möglich). 3. Das evtl. alte und entwertete Kennzeichen darf nicht benutzt werden, da dieses durch die Zulassungsstelle zwischenzeitlich wieder vergeben sein kann. 4. Sind o.g. Vorgaben erfüllt, dürfen alle Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen (auf direktem Wege zur Werkstatt; aber keine Ersatzteilbeschaffung in München o.ä. / Hauptuntersuchung / Zulassungsstelle) unternommen werden.
Die Folgen für "Falsch": u.a. Strafanzeige wegen Fahren ohne Pflichtversicherung. Wermutstropfen für "Richtig": Die Anhängelast war um 17% überschritten und der BMW war unzureichend auf dem Anhänger gesichert.
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