Stand: 26.03.2019, 12:00 Uhr
Öffentlichkeitsfahndung - Polizei sucht nach einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung
Görlitz, Innenstadt, Obermarkt
29.12.2018, zwischen 00:35 Uhr - 00:45 Uhr
Die Polizei bittet die Bürger bei der Suche nach einem Mann um Mithilfe. Der Gesuchte soll am 29. Dezember 2018 zwei Männer am Obermarkt in Görlitz geschlagen und schwer verletzt haben. Die Ermittler der Kriminalpolizei suchen nun nach dem Täter mit einem Phantombild.
Am Samstag, den 29. Dezember 2018 zwischen 00:35 Uhr und 00:45 Uhr geriet der unbekannte Beschuldigte mit zwei Männern in Streit und schlug zunächst einem damals 52-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Wobei der Geschädigte zu Fall kam.
Im Weiteren schlug der Gesuchte einen 54-Jährigen ebenfalls mit der Faust ins Gesicht. Dieser stürzte auch durch den Schlag. Nunmehr trat und schlug der Täter mehrmals auf den am Boden liegenden Mann ein und verletzte diesen schwer.
Dann wendete sich der Angreifer seinem ersten Opfer zu und schlug wieder auf diesen ein. Auch er erlitt schwere Verletzungen.
Der „Schläger“ wird durch die Geschädigten als etwa 30-jähriger Mann beschrieben. Er war zirka 175 - 180 cm groß, hatte dunkle Haare, die er hinter die Ohren gekämmt hatte. Er war von schlanker Gestalt und trug einen drei Tage- sowie einen Oberlippenbart. Als Bekleidung konnten die Zeugen dunkle Hosen und einen roten Pullover mit Rundhalsausschnitt erkennen.
Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz ordnete ein Richter des Amtsgerichts Bautzen die öffentliche Fahndung nach dem unbekannten Mann an und veröffentlicht daher das beiliegende Phantombild.
Die Polizei fragt nun:
Wer kennt den abgebildeten Mann? Wer kann Angaben zu seinen Personalien machen? Wo hält sich der Mann auf?Zeugen werden gebeten sich im Polizeirevier Görlitz unter der Rufnummer 03581 650 - 0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Link zum Phantombild des gesuchten mutmaßlichen Täters:
https://www.polizei.sachsen.de/de/63351.htm
Zur Beachtung:
Laut Beschluss des Amtsgerichts Bautzen darf das Phantombild des Beschuldigten bis auf Widerruf durch Plakate, auf Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden und in der regionalen Presse erfolgen. Die Ausstrahlung der Abbildung erfolgt im regionalen Fernsehen. Die Übernahme der Abbildung in Online-Publikationen, zum Beispiel Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote wird gestattet durch Verlinkung auf die Internetseite der Strafverfolgungsbehörden. (tj)