29.03.2019 – 14:33, Polizei Gütersloh, Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK) - Was eigentlich jeder weiß, gerät in der Hektik des Alltags häufig in Vergessenheit: Eltern sind Vorbilder für ihre Kinder - in jeder Gelegenheit. So auch im Straßenverkehr. Im positiven und leider auch im negativen Sinne. Was Kinder schon in frühen Tagen bei ihren Eltern sehen, ahmen sie nach. Deshalb ist es besonders im Umgang mit dem Straßenverkehr wichtig, ein sorgsames Verhalten vorzuleben.
Dabei geht es unter anderem um das Anschnallen im Auto, die Nutzung / Nichtnutzung des Mobiltelefons als Autofahrer und Fahrradfahrer und das Tragen eines Helms. Es geht ebenso um die Nutzung von Fußgängerampeln und Fußgängerüberwegen, auch wenn man dafür einen kleinen Umweg in Kauf nehmen muss. Allein durch das Vorleben entwickeln sich Routinen, die im schlimmsten Falle vor schwerwiegenden Unfallfolgen schützen.
Im Rahmen der Aktion Radschlag steht unter anderem die Bekämpfung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern im Vordergrund.
Gerade wenn man mit einem fahrradfahrenden Kind im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte man sich sicher im Umgang mit den Verkehrsregeln sein. Kinder müssen bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren. Bis zu ihrem zehnten Lebensjahr haben sie die Wahl zwischen dem Gehweg einerseits und der Straße, bzw. dem Radweg andererseits.
Ab dem zehnten Geburtstag gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Eltern haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Um diese wahrzunehmen, darf eine Aufsichtsperson ein unter achtjähriges Kind auf dem Gehweg begleiten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine "geeignete Aufsichtsperson" mindestens 16 Jahre alt ist. Auf Fußgänger ist natürlich Rücksicht zu nehmen, diese dürfen weder gefährdet, noch behindert werden.
Was selbstverständlich sein sollte: Beim Überqueren der Straße muss nicht nur das Kind, sondern auch die Begleitperson von dem Fahrrad absteigen.
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