29.03.2019 – 08:18, Polizeipräsidium Karlsruhe, Pforzheim (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - und des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Eine ganze Serie von Sachbeschädigungen durch Graffiti-Schmierereien, die von mehreren Jugendlichen begangen wurden, konnte nunmehr durch ermittelnde Beamte des Haus des Jugendrechts, des Polizeipostens Büchenbronn sowie der Polizeirevier Pforzheim Nord und - Süd aufgeklärt werden. Ausgehend von einer Graffiti-Sachbeschädigung Mitte Februar 2019 in einer Pforzheimer Schule wurden beim Haus des Jugendrechts Pforzheim die Ermittlungen gegen eine zunächst nicht näher feststehende Tätergruppe aufgenommen. Da sich die Schmierereien im Zuständigkeitsbereich des Polizeipostens Büchenbronn konzentrierten, unterstützten auch die dortigen Beamten tatkräftig die Ermittlungen. Diese führten auf die Spuren von insgesamt acht jugendlichen, deutschen Tatverdächtigen aus Pforzheim im Alter von 14 bis 17 Jahren.
Die von den Jugendlichen verwendeten TAGS konnten mittlerweile über die Pforzheimer Stadtteile Büchenbronn, Sonnenhof, Nordstadt, Südstadt, Weststadt und die Innenstadt verteilt festgestellt werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Haus des Jugendrechts, dem Polizeiposten Büchenbronn sowie den Graffiti-Sachbearbeitern der Polizeireviere Pforzheim-Nord und -Süd konnten nach aktuellem Stand ca. 350 Graffiti-Straftaten mit einem geschätzten Gesamtschaden von etwa 50.000 Euro aufgeklärt werden. Bei den besprühten bzw. verschmierten Objekten handelt es sich überwiegend um Hauswände, Kraftfahrzeuge, Anhänger, Stromkästen, Umspannstationen, Garagen, Parkbänke, Verkehrsschilder, Unterführungen, Zigarettenautomaten, Bushaltestellen, Parkscheinautomaten und Lärmschutzwände. Die Tatverdächtigen sind weitestgehend geständig und haben sich bereit erklärt, die verursachten Schäden unter Anleitung des Anti-Graffiti-Mobils bzw. den dort ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Malerinnung zu beseitigen. Durch das Ableisten von Arbeitsstunden wird den Jugendlichen die Möglichkeit zur Schadenswiedergutmachung gegeben, wodurch ein gerichtliches Verfahren meist vermieden werden kann.
Die direkte Konfrontation der Jugendlichen mit der Tat bzw. den Opfern führt nach den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zu einer äußerst geringen Rückfallquote. Durch diese Art der Schadenswiedergutmachung lernen die Jugendlichen, fremdes Eigentum zu achten und es wird verhindert, dass durch Regressforderungen der Geschädigten ein Schuldenberg entsteht. Auch die Opfer profitieren vom Einsatz des Anti-Graffiti-Mobils, so werden die verursachten Schäden schnell und kostenfrei beseitigt und es besteht die Möglichkeit des direkten Dialogs mit den Jugendlichen.
Hintergrund der hier festgestellten Taten dürfte nach den bisherigen Erkenntnissen, wie so oft in diesen Fällen, der Drang nach Ruhm und Anerkennung in der Sprayer-Szene gewesen sein, ohne dass sich die jugendlichen Täter über die daraus resultierenden Folgen die erforderlichen Gedanken gemacht hätten.
Dr. Bernhard Ebinger, Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim
Frank Otruba, Pressestelle Polizeipräsidium Karlsruhe
Polizeipräsidium Karlsruhe
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