Autobahnpolizei Ahlhorn: Verkehrsunsicherer Sattelzug auf der Autobahn 1 im Bereich Stuhr gestoppt

POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Verkehrsunsicherer Sattelzug auf der Autobahn 1 im Bereich Stuhr gestoppt
30.03.2019 – 12:21, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)
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Am Freitag, 29. März 2019, gegen 15:00 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der Autobahn 1 kurz vor der Anschlussstelle Brinkum ein bulgarischer Sattelzug auf, der sich optisch in einem nicht sehr gepflegten Zustand befand.

Der 40-jährige Fahrer aus Bulgarien war mit seinem Sattelzug in Fahrtrichtung Hamburg von Ratingen nach Schweden mit etwa sechs Tonnen Ladung unterwegs.

Bei der ersten Sichtkontrolle durch die Beamten konnte eine komplett gebrochene Bremsscheibe am Sattelanhänger festgestellt werden. Der Riss klaffte bereits einen Zentimeter auseinander. Des Weiteren zeigte eine weitere Bremsscheibe des Sattelanhängers Rostanhaftungen.

Der Sattelzug wurde zu einer nahegelegenen Prüfstation zur Durchführung einer gründlicheren Kontrolle begleitet. Hier wurden an der Sattelzugmaschine und am Sattelanhänger unzählige Mängel bescheinigt. Am Sattelanhänger wurden ungleichmäßige Bremswirkungen auf den Achsen festgestellt. Auf der letzten Achse rechts war gar keine Bremswirkung mehr vorhanden, so dass sich folglich auch die Rostanhaftungen an der Bremsscheibe erklären ließen.

Bei Betrachtung des Sattelzugs von unten bot sich den Beamten sowie dem Gutachter ein abenteuerlicher Anblick. Für den Bremskreis wichtige Druckluftbehälter waren mit Seilen unterhalb der Sattelzugmaschine befestigt und ließen sich bewegen. Des Weiteren wurde ein Druckluftbehälter unter Zuhilfenahme einer Bügelsäge befestigt. Auch der Motor war insgesamt undicht und verlor viel Öl.

Sattelzugmaschine sowie Sattelanhänger wurden aufgrund ihrer verkehrsgefährdenden Mängel als verkehrsunsicher eingestuft. Eine Gefahrenbremsung durch den Sattelzug hätte aufgrund des technischen Zustandes mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgeführt werden können. Die Weiterfahrt bis zur Behebung der Mängel wurde untersagt. Den Fahrzeughalter erwarten nun ein Bußgeldverfahren sowie erhebliche Reparaturkosten.

Rückfragen bitte an das PK BAB Ahlhorn
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