05.04.2019 – 14:34, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 10.15 Uhr war ein 26-Jähriger auf der Westumfahrung Albeck in Richtung Herwigstraße unterwegs. Er wollte mit seinem Ford an der Einmündung nach links abbiegen. Hierbei missachtete er die Vorfahrt und stieß mit einem VW zusammen. Mit dem war eine 27-Jährige in Richtung Albeck unterwegs. Personen wurden nicht verletzt. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf etwa 6.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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