08.04.2019 – 10:24, Bundespolizeiinspektion Chemnitz, Marienberg (ots)
Durch gute Fahndungsarbeit der Bundespolizei konnten am Wochenende mehrere unerlaubte Einreisen verhindert werden.
Um 11:15 Uhr am 06.04.2019 wurde in der Ortslage Reitzenhain durch Bundespolizeibeamte ein Kleinbus mit serbischer Zulassung kontrolliert. Als Insassen wurde ein 36-jähriger Serbe und eine 57-jährige Serbin festgestellt. Die 57-jährige Beifahrerin hatte ihren visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen bereits überschritten. Somit reiste sie unerlaubt ins Bundesgebiet ein. Der 36-jährige Fahrer steht somit im Verdacht zur Beihilfe für die unerlaubte Einreise. Eine Recherche ergab, dass der Serbe bereits in 27 Fällen wegen ähnlicher Sachverhalte in Erscheinung getreten ist. Ihm wurde deshalb das visumfreie Reiserecht, wegen der Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, aberkannt.
Ebenfalls am 06.04.2019 gegen 21:30 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in der Ortslage Reitzenhain einen Mercedes Sprinter mit moldauischer Zulassung. Als Insassen wurden 9 Moldauer im Alter zwischen 24 und 54 Jahren festgestellt. Im Zuge der Einreisebefragung machten sie widersprüchliche und unglaubwürdige Angaben zum Reiseziel und Reisezweck an und hatten zum Teil nicht genügend finanzielle Mittel bei sich. Somit erfüllten sie die Einreisevoraussetzungen nicht.
Einen Tag später am 07.04.2019 gegen 19:40 Uhr wurde wieder in Reitzenhain ein VW Crafter mit moldauischer Zulassung durch Beamte der Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Neben dem Rumänischen Fahrer befanden sich im Fahrzeug zwei Moldauer. Auch sie machten widersprüchliche Angaben zum Reiseziel bzw. Reisezweck. Des Weiteren waren beide mittellos. Auch sie erfüllten somit die Einreisevoraussetzungen nicht. Der Rumäne wurde wegen Einschleusung von Ausländern beanzeigt.
Nach Einleitung der erforderlichen Ermittlungsverfahren wurden die beiden Serben sowie die 11 Moldauer nach Tschechien zurückgeschoben. Sie erhielten eine Wiedereinreisesperre und dürfen bis 2021 weder ins Bundesgebiet einreisen noch sich darin aufhalten.
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