09.04.2019 – 16:26, Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Bad Bramstedt (ots)
Am 9. April 2019 fand eine gemeinsame Übung der Bundespolizei mit dem Grenzschutz der Republik Polen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Fahndungslage statt. Das Ziel war, das Zusammenwirken zwischen den Kräften des polnischen Grenzschutzes und der Bundespolizei gemeinsam zu trainieren, um sich so auf mögliche reale Situationen optimal vorzubereiten.
Zu den Hintergründen
Insbesondere in Fällen von grenzüberschreitenden Lagen mit Terrorismusbezug und sonstigen schweren Straftaten sind unverzüglich international abgestimmte grenzpolizeiliche Maßnahmen einzuleiten.
Diese gemeinsamen Fahndungsmaßnahmen sind auf der Grundlage des deutsch-polnischen Polizeivertrages seit Mitte 2015 mit der "Konzeption für die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzschutz der Republik Polen und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland" planmäßig vorbereitet. Dadurch soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit dieser Sicherheitspartner gefestigt und stetig optimiert werden. Zudem sollen im Falle des Falles erforderliche Fahndungsmaßnahmen unverzüglich durchgeführt werden können, damit ein entsprechend hoher Fahndungsdruck entsteht.
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Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
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Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.